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Krebsmaus-Patent eingeschränkt

Europäisches Patentamt bestätigt das umstrittene Patent für genetisch veränderte Mäuse. Tierschützer fordern, dass keine Patente für Lebewesen vergeben werden

BERLIN taz ■ Der Streit um das Patent für die Krebsmaus ist vorläufig beigelegt. Überraschend entschied die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in München (EPA) in zweiter Instanz schon gestern, dass das Patent mit der Nummer EP 0169672 mit Einschränkung zu Recht erteilt worden ist. Das Patent bezieht sich jetzt nur noch auf alle Mäuse, die mit der an der Harvard-Uni entwickelten Methode gentechnisch verändert worden sind. Die Tiere waren so manipuliert worden, dass sie mit Sicherheit und schon sehr früh an Krebs erkrankten. Die Mäuse sollten in der Krebsforschung eingesetzt werden.

Ursprünglich umfasste die schon 1985 eingereichte Patentanmeldung alle derart manipulierten Säugetiere mit Ausnahmen des Menschen. In Europa war es das erste erteilte Tierpatent überhaupt. Vor vier Jahren schon wurde das Patent schon einmal eingeschränkt. Und zwar sollte es dann nur noch alle Nagetiere umfassen. Über 15 Umwelt- und Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt. Sie wollten das Tierpatent vollständig zu Fall bringen, denn laut europäischem Patentübereinkommen dürfen grundsätzlich keine Tierarten patentiert werden. Das EPA ignorierte jedoch schon damals diese Vorschrift. Lange wird das Patent jetzt jedoch nicht mehr gültig sein. Denn im nächsten Jahr schon läuft der 20-jährige Patentschutz aus. WLF

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