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Graugeld zurück

DÜSSELDORF taz ■ Anleger, die unrentablen Fonds des Grauen Kapitalmarkts aufgesessen sind und Beteiligungen über Banken finanziert haben, können nun aufatmen: Sie erhalten ihr Geld zurück, wenn sie bei der Geschäftsabwicklung getäuscht worden sind. So der Tenor einer Reihe von Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) im Juni. „Endlich bewahrt der BGH mit seinen Entscheidungen Hunderttausende von Kleinanlegern vor der persönlichen Pleite“, freut sich die Verbraucherzentrale NRW.

Wer bisher durch eine kreditfinanzierte Beteilung an einem Geld- oder Immobilienfonds nur hohe Tilgungsraten am Bein hatte, kann jetzt seinen Anlagevertrag anfechten. Übervorteilte Kunden können bereits gezahlte Gelder von den Banken zurückfordern. „Anleger sollten ihre Verträge bis Ende des Jahres rechtlich prüfen lassen, sonst droht die Verjährungsfalle“, rät die Verbraucherzentrale.

Laut Verbraucherschutz versickerten jährlich mehr als 40 Milliarden Euro auf dem Grauen Kapitalmarkt. Kunden würden Renditeversprechen und Steuervorteilen vertrauen. Besonders ertragreich erschienen Beteiligungen an Fonds, bei denen Fondsgesellschaften in Absprache mit Banken einen Einstieg nicht über Eigenkapital, sondern Kredite ermöglichten. Finanzberater machten den Kunden weis, dass die Ausschüttungen den Kredit abzahlen würden. Doch das Abstottern der Raten wurde vielen bei den oft desolaten Fonds zum Verhängnis. CSC

www.verbraucherzentrale-nrw.de/grauer-kapitalmarkt.

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