: Online-Roulette
Spielerschutz unberücksichtigt
Obwohl Fachleute vor dem Suchtpotenzial des Glücksspiels gewarnt hatten, hat der Senat das Online-Roulette vorigen Oktober lizensiert. Unberücksichtigt blieb auch die Forderung, zumindest eine Beratungsstelle für so genannte pathologische SpielerInnen einzurichten. Der Senat verwies nur darauf, dass diese auch in Drogenberatungsstellen Gehör finden könnten. Und die Spielbank selbst hat im Angebot für pathologische SpielerInnen nicht mehr als eine Checkliste, durch die man den Grad der eigenen Gefährdung herausfinden kann – wenn man die entsprechende Seite im Internet überhaupt anklickt. Andere Bundesländer sind da schon etwas weiter: Im Nachbarland Schleswig-Holstein beispielsweise gibt es inzwischen vier Beratungsstellen speziell für süchtige SpielerInnen. EE
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