Hornauer-Affäre vor Gericht

Während sich Uwe Hornauer bereits auf seine neue Tätigkeit als Direktor der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern einstimmt, verhandelt das Hamburgische Verfassungsgericht heute über die Verweigerung seiner Wiederernennung als Altonaer Bezirksamtsleiter durch Schwarz-Schill. Das Gericht hat zu prüfen, ob der Senat dem Votum der Bezirksversammlung hätte folgen müssen, welche die Wiederwahl Hornauers im April vorigen Jahres beschlossen hatte. Diese Ansicht vertreten etliche Bürgerschaftsabgeordnete von GAL und SPD, die die Verfassungsklage eingereicht haben. Der Senat hält dem entgegen, dass die Wahl des Bezirksamtsleiters durch die Bezirksversammlung nur ein Vorschlag gewesen sei. Folglich habe der Senat die Freiheit, einen von der Bezirksversammlung gewählten Kandidaten abzulehnen. Hornauer, der seit 1996 Leiter des Bezirksamtes Altona war, hatte sich 2002 erneut um die Stelle beworben. Nachdem sich die Bezirksversammlung für ihn ausgesprochen hatte, hat der Senat seine Wiederberufung abgelehnt. Der Grund: Das SPD-Mitglied habe sich in einem Grundstücksgeschäft seiner Freundin mit der Stadt „zu spät für befangen erklärt“. Ein gegen ihn eingeleitetes Disziplinarverfahren war hingegen ohne Konsequenzen beendet worden. EE