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Urteil: ABC kostet Geld

Anspruch auf Schadensersatz für gekündigte Mitarbeiter der insolventen Arbeitnehmerkammertochter

Bremen taz ■ Die Arbeitnehmerkammer muss nach einem Urteil des Bremer Arbeitsgerichts drei ehemaligen Mitarbeitern der insolventen Kammertochter Arbeiter-Bildungs-Centrum (ABC) Schadensersatz zahlen. Arbeitsrichter Adolf Claussen, der gestern die drei Fälle verhandelte, begründet das mündliche Urteil damit, dass die gekündigten Mitarbeiter wie alle Beschäftigten der Arbeitnehmerkammer als Angestellte des öffentlichen Dienstes hätten behandelt werden müssen. Danach hätten sie nicht schon nach drei Monaten gekündigt werden können. Außerdem hätten sie Anspruch auf höhere Abfindungszahlungen gehabt – ein halbes Gehalt pro Beschäftigungsjahr. Die Höhe des Schadensersatzes liegt zwischen 20.000 und 60.000 Euro. Abgewiesen wurde die Forderung der Kläger nach Lohnfortzahlung. Die Arbeitnehmerkammer will das Urteil anfechten.

Rechtsanwalt Axel Adamietz, der mit 20 Klienten etwa zwei Drittel der gekündigten Mitarbeiter vertritt, kündigte an, seinerseits in mindestens vier Fällen in Berufung zu gehen. Andere Richter des Arbeitsgerichts hatten zuvor die Klagen abgewiesen. eib

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