piwik no script img

Wärmekosten zahlt der Mieter

Wird vertraglich die Umlage der Betriebskosten vereinbart, sind damit auch alle Kosten für Wärmelieferungen erfasst, wenn der Vermieter eine Zentralheizung nicht selbst betreibt, sondern die Wärme von Dritten liefern lässt (Contracting). Die Wohnung des Mieters war mit Ofenheizung ausgestattet, der Vermieter ließ eine Zentralheizung einbauen und durch einen Dritten betreiben. Sämtliche Rechnungsbeträge legte der Vermieter als Heizkosten auf die Mieter um. Zu den Betriebskosten gehörten demnach sowohl die Kosten der Wärmelieferung als auch Beträge für Instandsetzung, Verwaltung sowie der Unternehmensgewinn (BGH, Urteil v. 16.7.03, Az. VIII ZR 286/02). ALO

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen