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Windräder sollen Abstand zu Anwohnern halten

BRANDENBURG Besserer Schutz vor Lärm und Schatten – 20 Prozent Ökostrom bis 2020

Zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen soll in Brandenburg künftig ein Mindestabstand von 1.000 Metern gelten. Ein entsprechender gemeinsamer Erlass von Infrastruktur- und Umweltministerium tritt laut Angaben von Freitag am 1. Juli in Kraft. Mit der rechtlich nicht bindenden Regelung sollen Anwohner vor Lärm oder Schattenwurf durch die Anlagen geschützt werden, heißt es in der Mitteilung. Mit der Abstandsvorgabe sei ein guter Kompromiss gefunden worden, um dennoch die klimapolitischen Ziele der Landesregierung zu erreichen.

Hintergrund ist das Vorhaben Brandenburgs, bis zum Jahr 2020 ein Fünftel der im Land verbrauchten Energie aus regenerativen Quellen wie dem Wind zu erzeugen. Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3.700 Megawatt mit 2.644 Anlagen soll dazu auf 7.500 Megawatt Windstrom ausgebaut werden, sodass neue Windfelder entstehen müssen. Insgesamt 555 Quadratkilometer Fläche werden dafür benötigt. DPA

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