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Überwachung per Satellit rechtens

KARLSRUHE afp ■ Die Polizei darf die Bewegungen von Verdächtigen mit Hilfe satellitengestützter Systeme zur Standortbestimmung (GPS) überwachen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht gestern. Damit scheiterte die Klage eines ehemaligen Mitglieds der linksterroristischen Antiimperialistischen Zelle (AIZ). Die Polizei hatte am Auto des Mannes heimlich ein GPS-Gerät angebracht und ihn damit des vierfachen Mordversuchs überführt (AZ 2 BvR 581/01). Den Richtern zufolge ist die Vorschrift zum Einsatz des GPS verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber müsse aber die technische Entwicklung „aufmerksam beobachten“ und notfalls eingreifen, falls künftige Technik den geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt.

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