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Kramer-Klage abgewiesen

MÄNNER Hage wird Bürgerschaftsdirektor

Die frühere Umwelt-Staatsrätin Christine Kramer ist endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, Bürgerschaftsdirektorin zu werden. Kramer hatte argumentiert, dass sie die Qualifikationen für die Stelle ebenso oder sogar besser erfülle als ihr Mitbewerber und eine höherrangige Position in der Verwaltung inne gehabt habe. Das Oberverwaltungsgericht hat nun ihre Beschwerde zurückgewiesen. Damit ist der Weg für den „Leitenden Senatsrat“ Karl-Heinz Hage, der in Berlin Referatsleiter für Bundesangelegenheiten ist.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte, der Posten des Bürgerschaftsdirektors erfordere zwar ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Vorstand der Bürgerschaft, dennoch müsse bei der Auswahl auf Eignung und fachliche Leistung geachtet werden. Es sei dabei jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Vorstand der Bürgerschaft den spezifischen Erfahrungen von Kramers Mitbewerber höheres Gewicht beigemessen habe.

(Az. 2 B 166/09) kawe

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