in kürze FEUERWEHR
: Kein Werbeträger

Ein Unternehmen darf die örtliche Feuerwehr nicht zu Werbezwecken einspannen. Nach dem Urteil des OLG Saarbrücken ist es wettbewerbswidrig, wenn das Unternehmen gemeinsam mit der Feuerwehr eine Info-Veranstaltung organisiert und dabei zugleich für eigene Produkte und Waren wirbt. (Az.: 1 U 125/04-23) (dpa)