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Archiv-Artikel

in kürze FEUERWEHR Kein Werbeträger

Ein Unternehmen darf die örtliche Feuerwehr nicht zu Werbezwecken einspannen. Nach dem Urteil des OLG Saarbrücken ist es wettbewerbswidrig, wenn das Unternehmen gemeinsam mit der Feuerwehr eine Info-Veranstaltung organisiert und dabei zugleich für eigene Produkte und Waren wirbt. (Az.: 1 U 125/04-23) (dpa)