BERUFUNGSINSTANZ: Karlsruhe stärkt Angeklagtenrechte
KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Angeklagten bei der Überprüfung von Urteilen gestärkt. Das Berufungsgericht müsse aufklären, ob ein Verzicht des Angeklagten auf Rechtsmittel zulässig war, entschieden die Richter gestern. Wenn die Verhandlung nicht ordnungsgemäß protokolliert wurde, dürfe dies nicht zulasten des Angeklagten gehen. Damit verlangen die Richter indirekt bei Absprachen im Strafprozess mehr Transparenz (Az. 2 BvR 1464/11). (dpa)
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