ZUGREISENDE: Kontrolle dem Aussehen nach legal
KOBLENZ | Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz gestern. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß etwa zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt würden, dürften Beamte die zu Kontrollierenden nach dem Aussehen auswählen. Damit scheiterte die Klage eines Mannes, der sich gegen eine solche Kontrolle im Zug gewehrt hatte. (dpa)
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