Verfassungsgericht Thüringen: Schwere Niederlage für die AfD

Erfolg der Thüringer CDU. Das Landesverfassungsgericht verfügt, dass der AfD-Alterspräsident Anträge zur Tagessordnung zulassen muss.

Andreas Bühl (CDU) hebt beide Hände im Landtag

Finger hoch für den Geschäftsordnungenantrag: Andreas Bühl (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer, am Donnerstag im Landtag Foto: Martin Schutt/dpa

BERLIN taz | Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich. Die höchsten Thüringer Richter erließen auf CDU-Antrag eine einstweilige Anordnung, an die sich der Alterspräsident halten muss.

Laut einer Mitteilung des Gerichtes, die am späten Freitagabend veröffentlicht wurde, ist der Alterspräsident „insbesondere verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählte Landtages bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur Abstimmung zu stellen“.

Die Thüringer Verfassung treffe „keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen“, heißt es weiter in der Gerichtsmitteilung. „Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat.“

Damit hat das Gericht in den entscheidenden Punkten der klagenden CDU recht gegeben. AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler hatte sich bei der Auftaktsitzung am Donnerstag beständig geweigert, Geschäftsordnungsanträge zur Abstimmung zu stellen. Treutlers peinliches Verhalten war allgemein als unseriös, verfassungswidrig und Tiefpunkt der Demokratie kritisiert worden.

Die AfD wollte so durchsetzen, dass erst ein Landtagspräsident gewählt wird, bevor die Geschäftsordnung geändert wird. Die sieht in ihrer bisherigen Fassung vor, dass zunächst nur die stärkste Fraktion einen Kandidaten als Landtagspräsident vorschlagen darf. Das ist seit der Wahl am 1. September die AfD. Die Rechtsextremen interpretieren die Geschäftsordnung so, dass nur sie auch für alle weiteren Wahlgänge Kan­di­da­t:in­nen vorschlagen dürfen.

CDU und BSW hatten im Landtag beantragt, die Geschäftsordnung so zu verändern, dass auch andere Fraktionen Kan­di­da­t:in­nen benennen dürfen. Das würde ermöglichen, einen Landtagspräsidenten der AfD zu verhindern.

Die Sitzung des Landtags war am Donnerstag nach stundenlangen Tumulten unterbrochen worden, damit das Verfassungsgericht über die Blockadehaltung der AfD befinden kann. Sie soll am Samstag um 9.30 Uhr fortgesetzt werden.

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