Digitalpakt an Schulen: Zahl du dafür! Nein du!

Beim geplanten Digitalpakt 2.0 ringen Bund und Länder ums Geld. Woanders verbucht die KMK aber einen Erfolg.

Immer wieder gibt es Streit um die weitere digitale Ausstattung an Schulen Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin taz | Der Streit zwischen Bund und Ländern um den Digitalpakt 2.0 spitzt sich zu. Seit Monaten schicken sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und die Präsidentin der Kulturministerkonferenz (KMK) Christine Streichert-Clivot (SPD) Briefe hin und her, um einander an finanzielle Versprechen für den Nachfolger des im Mai ausgelaufenen ersten Digitalpaktes zu erinnern.

Auslöser für die ungewöhnliche Brieffreundschaft ist der Haushaltsentwurf der Ampel für das kommende Jahr. Darin fehlt aus Sicht der Kultusministerkonferenz eine konkrete Summe des Bundes für die weitere digitale Ausstattung an Schulen. Stark-Watzinger wiederum sieht die Länder in der Pflicht für finanzielle Zusagen.

Wie weit beide Seiten in der Frage noch auseinander liegen, zeigten die vergangenen Tage. Am Freitag nannte Stark-Watzinger (in einem erneuten Brief an Streichert-Clivot, der der taz vorliegt) zwar erstmals die konkrete Gesamtsumme von „bis zu fünf Mrd. Euro“ für den Zeitraum von 2025 bis 2030. Allerdings wäre die nur möglich, „wenn Bund und Länder jeweils ihren hälftigen Anteil zur Gesamtfinanzierung beitragen“ und weitere Punkte geklärt würden.

Sprich: Stark-Watzinger bietet für die Fortführung des Digitalpaktes, für den der Bund zwischen 2019 und 2024 noch 6,5 Milliarden Euro hingelegt hat, plötzlich nur noch 2,5 Milliarden Euro – und das nur, wenn die Länder ebenso viel drauflegen. Eine Forderung, die diese in der Vergangenheit als inakzeptabel zurückgewiesen haben.

Keine Lösung in Sicht

Entsprechend fallen auch jetzt die Reaktionen der Bil­dungs­mi­nis­te­r:in­nen aus: „Das Angebot des Bundes mit einem Bundesanteil im Gesamtumfang von 2,5 Milliarden Euro bleibt weit unter dem Ansatz, den die Länder erwarten und den unsere Schulen für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur benötigen“, sagte KMK-Präsidentin Streichert-Clivot am Montagabend nach einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung. Dem Bund warf sie vor, sich „aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung in diesem Bereich“ zurückziehen zu wollen.

Ähnlich äußerten sich auch die beiden Bildungsministerinnen Karin Prien aus Schleswig-Holstein, die die CDU-geführten Bundesländer vertritt, sowie Stefanie Hubig aus Rheinland-Pfalz, die für die SPD-geführten Länder spricht. Hubig warnte zudem davor, die bereits erzielten Erfolge an Schulen durch fehlende Investitionen wieder zu verspielen. „Wir dürfen nicht Gefahr laufen, hinter dem, was alle erreicht haben, wieder zurückzufallen“, sagte die SPD-Politikerin der taz.

Aus Sicht der Länder müssten pro Jahr mindestens 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um digitale Geräte und Infrastruktur an Schulen warten und erneuern zu können. Ob Stark-Watzinger aber mehr als die gebotenen 2,5 Milliarden wird geben können, ist unklar. Ebenso, wie viel die Länder selbst konkret beisteuern würden. Sie hoffen, dass der Bund – ähnlich wie bei der Einigung zum Startchancen-Programm – auch bereits bestehende Ausgaben für die finanzielle Beteiligung der Länder am Digitalpakt 2.0 anrechnet.

KMK wird resilienter

Ob der Bund dazu bereit wäre, ließ Stark-Watzinger bislang offen. Für die nächste Bund-Länder-Verhandlungsrunde am 17. September forderte die Bundesbildungsministerin jedenfalls „ebenso konkrete Aussagen darüber, in welcher Höhe die Länder ihrerseits zur hälftigen Kofinanzierung des Digitalpakt 2.0 bereit sind“. Der Streit geht also weiter.

Erfreulicher aus Sicht der KMK: der Beschluss, den sie am Montag gefällt hat und der sie „resilienter“ machen soll. Dazu rückt das Gremium künftig in bestimmten Fällen wie bei Haushaltsentscheidungen von seinem seit Jahrzehnten geltenden Einstimmigkeitsprinzip ab und erlaubt einen Beschluss auch mit nur 13 von 16 Stimmen. „Das macht die KMK krisenfest und sichert ihre Handlungsfähigkeit“, sagte Stefanie Hubig.

Ein Grund für die Maßnahme sind auch die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg und die Eventualität eines ersten AfD-Bildungsministers. Dafür wäre die KMK nun gewappnet.

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