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Mord an Nationalistin Farion in UkraineVerdächtiger mit Schlapphut

In der Ukraine kursieren Bilder des mutmaßlichen Mörders der Nationalistin Farion. Dort glauben fast alle, dass die Spur nach Russland führt.

Trauer in Lwiw um die ermordete Iryna Farion Foto: Roman Baluk /reuters

Saporischschja taz | Das Bild eines jungen, 20-jährigen Mannes mit schwarzer Jacke, Schlapphut und Sonnenbrille ging am Montag durch alle ukrainischen Medien. Der Mann, dessen Namen nicht bekannt ist oder nicht bekannt gegeben wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Mörder der Philologin, Politikerin und Professorin Iryna Farion, die am 19. Juli vor ihrem Haus ermordet worden ist.

In eben diesem Outfit soll er über zwei Wochen lang jeden Tag vor dem Hauseingang der umstrittenen Nationalistin gesessen haben, die Beine übereinandergeschlagen. Mit niemandem soll er in dieser Zeit ein Gespräch geführt haben. Nachbarn hatten diesen Mann kurz nach dem Mord als auffällig beschrieben. Die Überwachungskameras bestätigten diesen Verdacht.

Am frühen Montag Nachmittag wurde Farion in Lwiw auf dem über 200 Jahre alten Lytschakowski-Friedhof beerdigt. Dieser Friedhof ist von alters her die Ruhestätte angesehener und bedeutender Persönlichkeiten. Hier befinden sich nicht nur die Gräber von Polen und Ukrainern, sondern auch von Russen, Österreichern und Armeniern.

Zuvor hatte die ukrainische Schriftstellerin Oxana Sabuschko öffentlich ihrer Angst vor einem möglichen, von Moskau gesteuerten Terroranschlag bei der Beerdigung Ausdruck verliehen. Wenn man ein wenig mit dem Denken der russischen Geheimdienste vertraut sei, sei zu erwarten, dass diese für die Beerdigung von Farion einen gewaltigen Terroranschlag mit vielen Opfern in Lwiw planen, warnte Sabuschko.

Unterdessen gab Juri Butusow, Chefredakteur von Censor.net, zu bedenken, dass der Mord an Farion in erster Linie Russland in die Hände spiele. Die ukrainischen Behörden, so Butusow, müssten nun alles tun, um das Verbrechen aufzuklären. Daran würde sich zeigen, ob der Staat die Lage im Griff habe und die Rechtsschutzorgane handlungsfähig seien – oder ob ein russischer Agent straffrei im Hinterland Terroranschläge ausführen könne.

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