Umwandlungsverbot erhalten: Mieter haben weiter Eigenbedarf

Drei Baustadträte fordern die Verlängerung des Umwandlungsverbots von Mietshäusern in Eigentumswohnungen. Die erfolgreiche Maßnahme läuft 2025 aus.

Ein Hinterhof aus der Froschperspektvie

Miete, nicht Eigentum Foto: Imago/Zoonar.com/Lutz Wallroth

BERLIN taz | Erfolgreiche Maßnahmen zur Begrenzung von Mietenwahnsinn und Verdrängung sind selten. Eine Ausnahme ist das 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz, das die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen faktisch verbietet. In angespannten Wohnungsmärkten wie in Berlin ist es Kommunen damit möglich, die Aufteilung von Mietshäusern in einzelnes Wohneigentum zu untersagen. Ausnahmen gibt es nur bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen oder solchen, in denen sich zwei Drittel der Mie­te­r:in­nen selbst zum Kauf verpflichten.

Wie erfolgreich das Instrument ist, zeigten die Zahlen. Etwa 200.000 Wohnungen wurden in Berlin seit 2005 umgewandelt, besonders viele in den Innenstadtbezirken, wo etwa in Friedrichshain-Kreuzberg inzwischen 48 Prozent des Bestandes Eigentumswohnungen sind. Doch der Trend ist gestoppt. Keine 150 Wohnungen wurden aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung 2022 privatisiert.

Doch der Fortbestand des Gesetzes mit dem regelnden Paragrafen 150 ist keineswegs gesichert, denn er ist befristet bis Ende 2025. Darauf wiesen am Mittwoch in einer Online-Pressekonferenz die Baustadträte von Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Mitte, Florian Schmidt, Jochen Biedermann (beide Grüne) und Ephraim Gothe (SPD), hin. Sie appellieren daher an die Bundesregierung, den Paragrafen zu entfristen oder zumindest zu verlängern.

Neuköllns Stadtrat Biedermann bilanzierte: „Dieser Markt ist eingebrochen, die Umwandlung ist kein Geschäftsmodell mehr.“ Schmidt sprach von „einem der größten Probleme des Wohnungsmarktes“ und meinte damit vor allem auch die häufige Folge des separaten Wohnungsverkaufs: Eigenbedarfskündigungen. Viele Mie­te­r:in­nen wüssten nicht einmal davon, dass ihr Haus aufgeteilt ist, denn der Verkauf der Wohnungen beginnt üblicherweise erst sieben Jahre nach der Umwandlung: Erst dann darf an jemand anderes als die Mie­te­r:in­nen verkauft werden.

Die drei Stadträte wollen nun ein Bündnis schmieden, mit anderen Städten wie München, Frankfurt am Main oder Hamburg, aber auch mit Mieterinitiativen und -vereinen. Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein ist inhaltlich einverstanden. „Es wäre schlicht verrückt, diese Regelung in Zeiten einer extrem angespannten Versorgungslage auslaufen zu lassen.“

Auch Eigenbedarf ist ein Problem

Laut Gothe will man die Forderung „flächendeckend zum Thema machen“. Die Bundesregierung hatte sich die Entfristung der Regelung in den Koalitionsvertrag geschrieben, bislang aber werde diese „blockiert“ – durch die FDP. Die Entscheidung über eine Neuregelung werde „vermutlich Teil eines Paketes sein“, also eines Tauschgeschäfts zwischen SPD, Grünen und FDP. Dabei dürfe das Umwandlungsverbot nicht unter den Tisch fallen.

Die Grünen haben jüngst einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, mit dem der schwarz-rote Senat zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert wird. Neben der Entfristung der Umwandlungsregelung soll zudem die Kündigung wegen Eigenbedarfs eingeschränkt werden. So soll der Personenkreis für den Eigenbedarf geltend gemacht werden dürfen, auf engste Familienangehörige begrenzt werden. Zudem müsste vorgetäuschter Eigenbedarf geahndet werden können.

Schmidt betonte, dass Kündigungen wegen Eigenbedarfs „kein Naturgesetz“ seien und historisch nicht immer möglich gewesen sind. Diese Möglichkeit „bevorteilt Menschen mit Vermögen gegenüber Menschen ohne“, so Schmidt. Beim Thema Wohnen „sollte das nicht passieren“.

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