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Bremer Polizei ist Wiederholungstäterin

Das Bremer Amtsgericht erklärt Großkontrolle der Polizei auf der Autobahn für rechtswidrig. 2019 hatte es bereits ähnlich geurteilt. Die Fanhilfe will den Fall prüfen lassen

Brennen immer noch gern Pyrotechnik ab: Bayern-Fans Foto: Marcus Brandt/dpa

Von André Zuschlag

Es dauert seine Zeit, um nahezu 400 Menschen an einer Autobahnraststätte erkennungsdienstlich zu behandeln, sie zu fotografieren und deren Sachen zu durchsuchen. Mehrere Stunden nahm sich im Mai vor einem Jahr die Bremer Polizei dafür Zeit; bis tief in die Nacht mussten Fußballfans des FC Bayern München ausharren.

Mit sechs Bussen waren die Fans auf der A27 bei Achim auf dem Rückweg vom Auswärtsspiel im Bremer Weserstadion. Nun hat das Amtsgericht Bremen festgestellt, was Fanverbände aus München wie Bremen schon unmittelbar nach dieser Aktion kritisierten: Diese Kontrolle von Fußballfans war rechtswidrig.

Während der FC Bayern am jenem Samstag im Mai 2023 sein Spiel gegen Werder Bremen mit 2:1 gewann, brannten Fans im Auswärtsblock mehrfach Pyrotechnik ab. Nach Angaben der Bremer Polizei hat es dadurch eine „erhebliche Gefährdung für Unbeteiligte“ gegeben. „Einsatzkräfte fertigten Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz“, ließ die Polizei seinerzeit nach dem Spiel mitteilen. Um die Tä­te­r:in­nen zu ermitteln, beschloss die Bremer Polizei anschließend die Großkontrolle an der Autobahnraststätte.

Zwei der betroffenen Münch­ne­r:in­nen beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung, ob die Kontrolle rechtswidrig war. Aus ihrer Sicht waren die Voraussetzungen für die Kontrollen nicht gegeben: Wenn die Polizei erkennungsdienstliche Behandlungen durchführen will, muss konkret gegen die Beschuldigten ein Anfangsverdacht zu einer Straftat vorliegen.

„Dass dieser Verdacht für die Begehung einer Straftat nicht allein aus dem Umstand folgen kann, dass man sich als Fan in einem bestimmten Reisebus befindet, dürfte selbsterklärend und insbesondere auch den entscheidenden Po­li­zei­be­am­t*in­nen klar gewesen sein“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Niels Dietrich, der einen der beiden klagenden Fans vertreten hat.

Unterstützt wurden die Klä­ge­r:in­nen dabei von der Grün-Weißen Hilfe (GWH). Der 2019 gegründete Rechtshilfe-Verein will Fans von Werder Bremen juristisch den Rücken stärken, nahm sich nun aber auch dieses Vorfalls an. Denn mit solchen Großkontrollen durch die Bremer Polizei haben auch die Bremer Fußballfans ihre Erfahrungen.

Nach einem Heimspiel im Sommer 2019 hatte die Bremer Polizei auf der Suche nach Straftätern 179 Werder-Fans festgehalten und fotografiert. Anlass war die Suche nach den Verantwortlichen für einen tätlichen Angriff gegen Beamte einige Wochen zuvor. Im Nachgang erklärte das Bremer Amtsgericht diese Maßnahme für rechtswidrig.

„Aus Sicht der Fanhilfe hat die Bremer Polizei mit der Buskontrolle der Bayern-Fans dokumentiert, dass sie die damalige Gerichtsentscheidung missachtet und zu umgehen versucht“, teilt die GWH nun mit. Denn im Verfahren vor dem Amtsgericht sei deutlich geworden, dass die Staatsanwaltschaft den erforderlichen Anfangsverdacht für die juristisch angegriffenen Maßnahmen selbst nicht für begründbar hielt, aber von der Polizei am gesamten Verfahren nur rudimentär beteiligt worden sei.

Zur Haltung des für die Polizei zuständigen Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) würde das rabiate Vorgehen der Polizei passen. Seit er vor einigen Jahren Haftstrafen für das Abbrennen von Pyrotechnik forderte, liegen Mäurer und die Werder-Fans im Clinch. Das hat auch mit der Amtsgerichtsentscheidung kein Ende gefunden.

Nach Ansicht der GWH und der Rechtsanwälte legen die Akten nahe, dass das Innenressort die Einleitung eines Strafverfahrens gegen sämtliche In­sas­s*in­nen der kontrollierten Busse ausdrücklich gewünscht hat – auch wenn die Staatsanwaltschaft da schon Zweifel gehegt habe, ob ein Anfangsverdacht vorliege. „Die Grün-Weiße Hilfe wird daher den Sachverhalt der unabhängigen Polizeibeauftragten der Freien Hansestadt Bremen übermitteln und diese um die erforderlichen Untersuchungen und Bewertungen ersuchen“, teilt sie deshalb mit.

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