Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung: Zeitdruck bei der Kinderfrage
Die Ampel streitet weiter über die Kindergrundsicherung. Am Mittwoch nimmt Familienministerin Paus Stellung im Bundestag.
Berlin taz | Die Hoffnung auf schnelle Klarheit in Sachen Kindergrundsicherung zerstörte der zuständige Referent des Bundesfamilienministeriums gleich zu Beginn der Debatte. Seitdem der Gesetzentwurf im vergangenen Jahr vom Kabinett verabschiedet worden war, werde er im parlamentarischen Verfahren des Bundestags „intensiv“ verhandelt, sagte René Wendt, der die AG Kindergrundsicherung im Ministerium koordiniert. „Und das dauert gegenwärtig an.“
Der Zeitdruck sei dabei „sehr präsent“: Ein Beschluss solle möglichst noch dieses Jahr erreicht werden, sodass die Auszahlung nächstes Jahr beginnen könnte. Dafür liege die Verantwortung aber nicht mehr im Ministerium, sondern nun eben bei den Abgeordneten der Ampel. An der liege es auch, über die jüngst diskutierten 5.000 neuen Stellen zu entscheiden, die Wendt jenseits dessen nicht weiter kommentieren mochte.
Wendt war einer von vier TeilnehmerInnen der Diskussionsreihe „Wissenschaft trifft Praxis“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Gäste waren Tabea Schlimbach, Referentin des Deutschen Jugendinstituts, der Volkswirtschaftler Georg Cremer von der Universität Freiburg und Kerstin Bruckmeier vom IAB.
„Größtes sozialpolitisches Vorhaben“
Die Kindergrundsicherung war als „größtes sozialpolitisches Vorhaben“ der Bundesregierung gestartet. Ziel war, Leistungen zu bündeln, deren Beantragung zu vereinfachen und Kinder „wirksam“ aus der Armut zu holen. Dazu sollten, wie Wendt sagte, auch Einkommensdaten von staatlicher Seite „proaktiv“ ausgewertet werden, sodass die entsprechenden Stellen direkt auf die Familien zugehen könnten.
Da allerdings fangen die Probleme schon an. Denn die Frage, wer welche Leistungen künftig verwaltet und auszahlt, welche Rolle etwa die Jobcenter spielen sollen, ist nach wie vor ungeklärt. Neben verschiedenen konzeptionellen Vorstellungen gebe es verfassungsrechtliche Herausforderungen, sagte Wendt: In den jüngsten Beratungen habe die Frage eine große Rolle gespielt, was da überhaupt möglich sei.
Er habe die Komplexität der Reform „heillos unterschätzt“, sagte Georg Cremer von der Universität Freiburg. Daneben sei das ganze Vorhaben „mit unrealistischen Erwartungen überfrachtet“, sodass die zuständige Ministerin Lisa Paus (Grüne) kaum anders könne, als so unerfolgreich dazustehen wie derzeit.
Voraussichtlich wird Paus diesen Stempel auch am Mittwoch nicht los, wenn sie sich in einer Regierungsbefragung den Fragen der Abgeordneten stellt. „Neue Pläne“, dämpfte Wendt die Erwartungen, werde die Ministerin da nicht präsentieren.
Leser*innenkommentare
DiMa
Erst überfrachtet Frau Paus die Erwartungen (schon alleine der Gesetzestitel ist vollkommen falsch) und jetzt wird sie dafür in Schutz genommen, weil sie die von ihr gestreut Erwartungen nicht einhalten kann?
Dabei erweisen sich jetzt genau die Bedenken als problematisch, die von Teilen der Regierung und der Opposition von Anfang an benannt worden waren. Überrascht kann nur sein, wer das Projekt blauäugig und naiv angegangen ist.