Klage von DUH und Nabu abgeschmettert: LNG wichtig für die Gasversorgung
Überflüssig und umweltschädlich oder wichtig für die Versorgung? Die Pipeline zum Rügener LNG-Terminal ist rechtens, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
Leipzig/Mukran dpa/taz Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das Leipziger Gericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen.
Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.
Gasmangellage gilt weiterhin
Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines zu bewältigen. „Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin.“
Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hatte es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt. DUH und Nabu kritisierten das Urteil am Donnerstag scharf: Man prüfe nun weitere rechtliche Schritte.
Die DUH kündigte an, „jetzt gegen die Genehmigung des gesamten unnötigen Terminals im Hafen von Mukran vorzugehen.“ Durch das LNG-Terminal würden „wertvolle Riffe unwiederbringlich zerstört und Laichgebiete des Herings und Vogelrastgebiete erheblich gestört“, außerdem seien bislang „die langfristigen Auswirkungen des Vorhabens unberücksichtigt“ geblieben.
Auch die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet.
Seit Anfang März Probebetrieb
Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff „Energos Power“, das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat.
Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.
Leser*innenkommentare
H2Wirtschaft
So wie es im geschilderten Fall mit dem LNG kam wird es auch bei den Kohlekraftwerken kommen: sie werden nicht abgeschaltet werden, weil man sie auch nach 2030 oder 2038 für die Versorgungssicherheit braucht und bis dahin die als Ersatz benötigten Gaskraftwerke nicht in Betrieb sein werden.
Da muss man keine Glaskugel haben und kein Prophet sein um das vorherzusagen: es müssten laut Koalitionsvertrag und laut Bedarfsrechnung Gaskraftwerke mit zusammen ca. 40 GW bis 2030 in Betrieb sein. Doch in der "Kraftwerkstrategie" von Habeck, die in diesem Sommer verabschiedet werden soll, stehen nur 10 GW. Bei einer Zeit von Planungsbeginn bis Inbetriebnahme von 6 bis 8 Jahren für ein solches Kraftwerk ist damit zu rechnen, dass bis 2030 kein einziges, von den ca. 20 Stück fertig sein wird. Es ist auch fraglich, ob solche Kraftwerke, die immer nur nachrangig nach den EE Strom liefern dürfen bzw. müssen, finanzierbar sind und woher dann das Geld für Bau und Betrieb kommt. Ich habe vor einigen Monaten von 30 Milliarden Euro für die Anschub-Finanzierung gelesen (wenn meine Erinnerung stimmt). Wieviel Subventionen im laufenden Betrieb dann noch fällig werden ist wohl auch noch zu klären.
Frau Sperling
Es wäre eine äußerst lohnende Aufgabe für den Journalismus zu recherchieren, wie oft Gerichte im Sinne des Umweltschutzes entschieden haben. Mein persönlicher Eindruck bislang: extrem selten. Auch vor Justitia scheint die Wirtschaft stets wichtiger zu sein als andere Belange. Bisher hat das Wirtschaftsministerium nicht belegt, dass noch eine Gasnotlage besteht, sondern nur ausgesagt, dass es so ist und 200+ ExpertInnen nicht Recht haben. Dem Gericht hat die Aussage nun auch gereicht und ich bezweifle, dass es dort genug Expertise zur Gasversorgung und Umweltschutz hat. Warum wird der Umweltschutz in Deutschland (und weltweit) eigentlich gerade begraben?
SB64
Gott sei Dank gibt es doch noch etwas Vernunft bei den Gerichten und Herr Resch mit seinem Abmahnverein hat endlich mal einen Schuß vor den Bug bekommen. Hätten Teile Deutschlands in kalten Wohnungen gesessen hätte die AfD noch mehr Zulauf bekommen, damit die wiede rihre These vom guten russischen Gas hätten vertreten können.
Frau Sperling
@SB64 Ich Teile Ihre Ansicht nicht. Die DUH ist eine enorm wichtige Vereinigung, die schon manche politischen Fehler hat ausgleichen oder vermeiden können. Daher bin ich gern Mitglied und unterstütze Klagen, die nötig sind. Im Falle der LNG geht es nicht um kalte Wohnungen, sondern um die langfristige Versorgung der Industrie mit fossiler Energie mit extrem negativen Auswirkungen auf die Meeres- und Küstenumwelt. Umweltschutz gegen Rechtsextreme auszuspielen halte ich für fatal!
H2Wirtschaft
@Frau Sperling Frau Sperling,
wenn die Industrie nicht genügend Gas bekommt und den extrem teuren Umbau auf Wasserstoff nicht schafft, was dann? Das ist doch auch Versorgungssicherheit, wenn die Industrie eine dauerhafte Gasversorgung benötigt oder dann pleite geht.