Zahl des Tages: Artikel5
Klingt eigentlich recht simpel: Was Firmen an persönlichen Daten über Personen speichern und verarbeiten, muss richtig sein. So sieht es Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung vor. Da dürfen keine falschen Lebensläufe, Fake-Geburtstage oder erfundene Parteimitgliedschaften dabei sein. Wenn doch, haben Betroffene ein Recht auf Korrektur oder Löschung. Der Datenschutz-Verband Noyb hat nun gemeinsam mit einem Betroffenen Beschwerde gegen OpenAI eingelegt: Textgenerator ChatGPT habe wiederholt den Geburtstag des Betroffenen falsch ausgegeben und OpenAI habe weder löschen noch korrigieren wollen. Dabei würde es helfen, wenn ChatGPT einen Satz kennt: Das weiß ich nicht.
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