Weniger Bürokratie

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung unterstützt Unternehmen dabei, künftig ihre gesetzlichen Berichtspflichten einfacher erledigen zu können

Von Anja Krüger

Unternehmen sollen künftig dabei unterstützt werden, gesetzliche Berichtspflichten leichter zu bewältigen. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung will Firmen dafür eine Plattform im Internet anbieten. Hier sollen sie Hilfe bei der elektronischen Erstellung und Veröffentlichung ihrer Nachhaltigkeitsberichte erhalten. Die erhobenen Daten sollen für weitere Berichte genutzt werden können. Damit sollen der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Erfüllung dieser Pflichten vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen gesenkt werden. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wird von der Bundesregierung eingesetzt und berät sie.

Hintergrund ist die Ausweitung der obligatorischen Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen auf EU-Ebene bis 2025. In Deutschland müssen heute bereits rund 550 Unternehmen diese Pflicht erfüllen. Künftig werden es etwa 13.000 Unternehmen sein. Die gute Idee der Nachhaltigkeit solle nicht kaputt gemacht werden durch bürokratische Belastungen, sagte Michael Kellner (Grüne), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. „Die Berichtspflichten, die es gibt, sollen bürokratiearm und einfach umgesetzt werden können“, betonte er. Die Bundesregierung unterstützt das Projekt mit rund 20 Millionen Euro.

Dabei geht es nicht nur um die Berichtspflichten in Sachen Nachhaltigkeit, sondern auch um weitere erforderliche Dokumentationen, etwa für das Lieferkettengesetz. „Uns geht es darum, einen Standard anzubieten, der von allen Unternehmen in der Lieferkette genutzt und akzeptiert wird“, sagte Reiner Hoffmann, früherer DGB-Chef und Vorsitzender des Nachhaltigkeitsrats.

Eine entscheidende Verbesserung soll darin bestehen, dass Unternehmen die gleichen Daten nicht mehrfach für verschiedene Berichte eingeben müssen. Die Informationen sollen so aufbereitet werden, dass sie von Investoren und Käufern genutzt werden können. Über die Internetplattform sollen Unternehmen eine Erstberatung in Anspruch nehmen, Leitfäden abrufen oder eine Hotline kontaktieren können. Außerdem sind Schulungsveranstaltungen geplant. Zum 1. Januar 2025 soll das Angebot nutzbar sein, sagte Hoffmann.