Klage für Solarmodule: Umwelthilfe für Balkon-Solar
Laut der Deutschen Umwelthilfe behindern Vermieter ihre Mieter beim Einsatz von Photovoltaik. Eine Musterklage der DUH soll Abhilfe schaffen.
Im neuerlichen Fall geht es um einen Mieter in Berlin, dessen Wohnungsgenossenschaft im ersten Schritt Steckersolargeräte pauschal ablehnte. Nach „intensiver Überzeugungsarbeit“ habe die Genossenschaft zwar grundsätzlich zugestimmt, nun aber „absurde Bedingungen“ gestellt, zitiert die DUH den Mieter, den sie nur mit Vornamen Marcel benennt. Zu den Auflagen hätten eine Freigabeerklärung durch die Feuerwehr und die Prüfung der gesamten Elektroinstallation gehört.
Mit solchen „unangemessenen Hürden“ werde noch immer vielen Mietern die Möglichkeit verbaut, eigenen Solarstrom vom Balkon zu nutzen, sagte am Montag Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Rund ein Drittel aller Balkonkraftwerke werde abgelehnt
Rund ein Drittel aller Versuche von Mietern, die Stromrechnung mit eigenen Modulen am Balkon ein wenig zu senken, werde von den Vermietern noch immer mit oft fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Diese Quote sei bei privaten Vermietern und im genossenschaftlichen Wohnungsbau ähnlich.
Die DUH erhofft sich von der Klage mehr Klarheit darüber, welche sachlichen Gründe ein Wohnungseigentümer gegenüber einem Mieter geltend machen darf und welche nicht. Im konkreten Fall sei „die Ermessensgrenze überschritten“, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Dirk Legler, der die Klage vor dem Amtsgericht Köpenick führt. Die DUH fordert die Bundesregierung zugleich auf, einen Kriterienkatalog zu definieren, welche Anforderungen Vermieter stellen dürfen.
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