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: Stadionordnung, die

Zaunfahne versperrt Fluchtweg Foto: dpa

Die Stadionordnung des VfL Bochum spricht wie fast alle deutschen Regelwerke eine klare Sprache. Dort ist unter § 6 Verhalten (3) festgehalten: „Die Auf- und Abgänge, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sowie Sicherheitslaufzonen sind für den bestimmungsgemäßen Zweck freizuhalten.“ Dennoch stand die Partie zwischen dem gastgebenden VfL und dem VfB Stuttgart, wie die Verantwortlichen versicherten, kurz vor dem Abbruch.

Erst mit 40-minütiger Verspätung wurde die Partie zur zweiten Halbzeit angepfiffen, nachdem eine Zaun­fahne der Stuttgarter Fans so weit gelockert werden konnte, „dass eine Entfluchtung unter Mithilfe von verstärktem Personaleinsatz wieder gewährleistet“ werden konnte, wie der Verein die verfahrene Situation erklärte. Die Gäste­fans hatten eine Entfernung ihres Banners abgelehnt, weil dieser schon während der ersten Halbzeit unbeanstandet an derselben Stelle fixiert gewesen sei.

Die Zaunfahne ist für die Ultras in etwa so ähnlich heilig wie Ordnungsbestimmungen für Ordnungshüter. Verliert eine Ultragruppierung eine solche Zaunfahne oder wird sie ihr gar geklaut, dann ist die Schmach so groß, dass diese danach mitunter schon thea­tralisch ihre Auflösung verkündeten. Die Aufrechterhaltung ihrer Lebenswelt hängt also an diesem Stoff wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Bochumer Stadion an der zentimetergenauen Auslegung der Stadionordnung.

Dass trotz dieser beidseitigen Borniertheit ein Kompromiss nach bereits 40 Minuten gefunden werden konnte, ist eigentlich die Sensation dieses Bundesligaspieltages. (jok)