Iran: Haftstrafe wegen unbedeckter Haare
Nach einem Verstoß gegen die Kopftuchpflicht ist eine Schauspielerin in Iran zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Afsaneh Bajegan darf außerdem zwei Jahre lang das Land nicht verlassen und muss sich einmal pro Woche einer psychologischen Behandlung unterziehen, wie die Nachrichtenagentur Fars berichtete. Zudem verhängte das Gericht eine fünfjährige Social-Media-Sperre gegen die 62-Jährige, hieß es am Mittwoch weiter. Irans Justiz hatte Ermittlungen eingeleitet, nachdem Bajegan in Teheran ohne Kopftuch bei einer Veranstaltung zu Ehren eines Schauspielkollegen erschienen war. Im Zuge der von Frauen angeführten Protestwelle gegen das Regime im Herbst 2022 waren mehrere Schauspielerinnen ins Fadenkreuz der Justiz geraten, die sich mit der Bewegung solidarisiert hatten. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen