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Neues SelbstbestimmungsgesetzLehrstunde in Demokratie

Nicole Opitz
Kommentar von Nicole Opitz

Die Kritik am geplanten Selbstbestimmungsgesetz ist vielfältig. Das Positive ist: Die Verbände handeln solidarisch und faktenbasiert.

Seit Januar diskutieren Politiker_innen, Journalist_innen und Aktivist_innen über Frauensaunen und die Frage, wer Zutritt dazu haben darf Foto: imago

S o wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben – das sogenannte Transsexuellengesetz muss durch ein Selbstbestimmungsgesetz abgelöst werden. Die Änderung des Geschlechtseintrags gehört vereinfacht. Darin ist man sich weitestgehend einig in der Koalition; und auch LGBTIQ+-Verbände sprechen sich für das Selbstbestimmungsgesetz aus.

Wie genau das aussehen soll, darüber wird diskutiert. Drei Wochen hatten Länder, Verbände und Einzelpersonen Zeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes abzugeben. Je nachdem, ob die Positionen vom Deutschen Sauna-Bund oder vom Verein Intergeschlechtliche Menschen e. V. kommen, sehen die Positionen sehr verschieden aus. Wenn Sie jetzt denken – Moment mal, was will denn der Sauna-Bund mitreden, wenn es darum geht, den Geschlechtseintrag zu ändern? Sie haben schon richtig gelesen. Seit Januar diskutieren Politiker_innen, Journalist_innen und Aktivist_innen über Frauensaunen und die Frage, wer Zutritt dazu haben darf.

Um das zu regeln, hat es der sogenannte Hausrechtsparagraf in den Gesetzentwurf geschafft. Dieser soll vor allem Betreiber_innen von Frauensaunen davor schützen, aufgrund des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) verklagt zu werden. Der Paragraf im geplanten Selbstbestimmungsgesetz ändert die Rechtslage nicht, dennoch warnen Verbände davor, dass er Vorurteile zementiert. Der Sauna-Bund allerdings spricht von „Befürchtung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung“.

Frauenverbände positionieren sich nun dazu. So schreibt der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), zu dem 214 Einrichtungen gehören, dass „durch das Selbstbestimmungsgesetz Damentoiletten, Umkleiden und Duschen nicht weniger sicher als bisher werden. An solchen Orten kommt es immer wieder zu Übergriffen vor allem durch cis-Männer.“ Außerdem betont der bff, wie wichtig die Perspektive der Betroffenen ist. So einfach geht das mit der Solidarität – sachlich, faktenbasiert und trotzdem bestimmt.

Umstrittener Hausrechtsparagraf

Auch der Juristinnenbund (djb) „betrachtet das Vorhaben des Selbstbestimmungsgesetzes insbesondere als feministischer Verband nicht im Widerspruch zu Gleichstellungsfragen“. Es ist kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander. Verbänden wie dem Bundesverband Trans*, der großen Verbesserungsbedarf am Entwurf sieht, wird damit der Rücken gestärkt. Auch sie fordern eine Streichung des Hausrechtsparagrafen und andere Aspekte, wie die Streichung der dreimonatigen Wartefrist.

Diesen Sommer soll das Gesetz beschlossen werden, bis dahin werden Justiz- und Familienministerien die Stellungnahmen auswerten und das Gesetz hoffentlich in der parlamentarischen Beratung nachbessern.

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Nicole Opitz
Redakteurin
Seit 2019 bei der taz. Interessiert sich vor allem für Feminismus, Gesundheit & soziale Ungleichheit. BVHK-Journalismuspreis 2023. Derzeit in Schreibpause.
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