Dämpfer für Schufa

Generalanwalt des EuGH kritisiert Scoring-Praxis

Die Erstellung sogenannter Score-Werte für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Europarecht. Außerdem dürfe die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen – wie die Register der Insolvenzgerichte – nicht länger speichern als das öffentliche Verzeichnis selbst. Das teilte EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe am Donnerstag in seinen Schlussanträgen mit.

Firmen wie Banken oder Energieversorger fragen meist bei Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den Score-Wert. Hintergrund des Verfahrens sind Fälle aus Deutschland. Im ersten Rechtsstreit forderte der Kläger die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren, nachdem ihm ein Kredit verwehrt wurde. Die Schufa teilte ihm aber nur seinen Score-Wert und Allgemeines zur Berechnung mit. Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt jedoch vor, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen. Eine Maschine soll also nicht über einen Menschen entscheiden. Der Generalanwalt befand nun, dass die automatisierte Erstellung des Score-Werts eine solche automatische Entscheidung darstelle.

Im zweiten Fall geht es um die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz. Hier sieht es der Generalanwalt als rechtswidrig an, dass die Schufa entsprechende Einträge erst nach bis zu drei Jahren löscht, während die Insolvenzgerichte sie bereits nach einem halben Jahr entfernen. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. (dpa)