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Linke will Transparenz auf WohnungsmarktDaten für die Kommission

Wem gehört Berlin? Das will auch die Enteignungskommission wissen. Bislang fehlende Daten will ihr die Linke durch eine Gesetzesänderung zugänglich machen.

Braucht Daten: Herta Däubler-Gmelin Foto: taz

Berlin taz | Damit die Expertenkommission für die Enteignung großer Wohnkonzerne ermitteln kann, welche Immobilienkonzerne für eine Vergesellschaftung infrage kommen, strebt die Linke eine Gesetzesänderung an. Einen entsprechender koalitionsinternen Antrag, der der taz vorliegt, hat die Fraktion am Dienstag beschlossen.

Durch eine Veränderung im Gesetz über das Vermessungswesen soll die Grundlage geschaffen werden, dass die Kommission Flurstücks-, Gebäude- und Eigentümerangaben erhält. Anhand derer kann nachvollzogen werden, welche Firmen über mehr als 3.000 Wohnungen verfügen.

Bislang wartet die Kommission unter dem Vorsitz von Herta Däubler-Gmelin (SPD) vergeblich auf jene Daten, die Licht in die Besitzverhältnisse bringen sollen. Beauftragt damit hat sie den Experten Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit, Autor der Studie „Wem gehört Berlin“, der aber schon seit zwei Jahren auf Daten aus den Grundbuchämtern wartet. In den Stadtentwicklungs- und Justizverwaltungen hält man die Herausgabe für unzulässig.

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen hatte im November deutliche Kritik geübt: „Diese Daten nicht rauszurücken und die Arbeit der eigenen Kommission so zu sabotieren, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, hieß es. Auch Christoph Trautvetter hatte auf die Notwendigkeit verwiesen: „Ohne die Grundbuchdaten lässt sich nicht seriös ermitteln, welche Unternehmen in Berlin große Wohnungsbestände besitzen.“

Ein berechtigtes Interesse

In der Begründung ihres Antrags schreibt die Linke, dass die Herausgabe von Grundbuchdaten und insbesondere aller Angaben zu den Ei­gen­tü­me­r:in­nen „überwiegend als rechtlich unzulässig“ bewertet wird. Vorgeschlagen wird daher, Daten aus dem Liegenschaftskataster zu nehmen, in der alle Grundstücke samt ihrer Nutzung, etwa für Wohngebäude, verzeichnet sind. Eine Herausgabe der Daten ist nach dem Gesetz bei einem „berechtigten Interesse“ möglich. Nun solle, so das Anliegen, präzisiert werden, dass darunter auch öffentliches Interesse zählt.

Laut Linken-Mietenexperte Niklas Schenker sind die Daten im Liegenschaftskataster – anders als im Grundbuchamt – als Excel-Datei aufbereitet und wären sofort verfügbar. Allerdings ist dort nicht vermerkt, wie viele Wohnungen auf einem Grundstück stehen. Hierfür müssten die Eigentümer angefragt werden.

Um die wahren Eigentümer hinter Sub- und Briefkastenfirmen herauszukriegen, wäre eine Kopplung mit Daten aus dem Unternehmensregister nötig, so Schenker. Eine Umsetzung hält er für „sofort möglich“. Das sei auch die Grundlage für ein Mieten- und Wohnungskataster, das auf der To-do-Liste der rot-grün-roten Koalition steht.

Die Linke will noch 2023 zu einem Vergesellschaftungsgesetz kommen. In einem positionspapoiert schlagen Schenker und die Abgeordnete Elif Eralp vor, nach Abschluss der Kommission im Frühjahr eine „Task Force Vergesellschaftung“ aus den zuständigen Senatsverwaltungen und DW Enteignen zu bilden.

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3 Kommentare

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  • "Anhand derer kann nachvollzogen werden, welche Firmen über mehr als 3.000 Wohnungen verfügen."

    SOFORT UMSETZTEN! Keine Mauscheleien im Verborgenen, Fakten auf den Tisch!

    • @Herry Kane:

      Dann doch unter Berücksichtigung der Gesetzgebungskompetenzen. Nur weil das Land was will, bedeutet dies noch lange nicht, dass es das auch darf (siehe Mietendeckel).

  • Herr Schrader übersieht geflissentlich, dass das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz hat. Es bedürfte einer Änderung des Grundbuchrechts, hier liegt die Kompetenz beim Bund.

    Für die Frage des Vermessungswesens (Kompetenz liegt beim Land Berlin), ist die Frage der Eigentümerschaft ohne jede Relevanz. Es handelt sich also um den durchsichtigen Versuch, Daten in rechtswidriger Weise zu erlangen.