Förderung von Sozialwohnungsbau: Geld für sozialen Wohnungsbau
Rot-Grün-Rot hat sich auf ein neues Fördermodell geeinigt. Es gibt mehr Geld und es sollen auch künftig Wohnungen mit Mieten ab 6,60 Euro/qm entstehen.
Eine Zustimmung durch das Parlament oder den Senat ist nicht notwendig, die neuen Förderbestimmungen werden noch dieses Jahr in Kraft treten. Bauherren von preisgebundenen Wohnungen winkt dann die doppelte Förderhöhe wie bislang.
Die bisherige, 2019 beschlossene Förderung hatte angesichts der Baupreissteigerungen nicht mehr ausgereicht: In diesem Jahr gab es keinen einzigen Antrag auf Förderung zum Bau einer Sozialwohnung. Auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften stellten sämtliche Anträge in Erwartung einer besseren finanziellen Förderung zurück. Womöglich kommt es in den nächsten Monaten zu Nachholeffekten – das zumindest ist die Hoffnung in der Koalition, deren Ziel der Neubau von 5.000 Sozialwohnungen pro Jahr ist.
Die Höhe der Förderung war in der Koalition nicht umstritten, wohl aber die damit verknüpften Bedingungen. So sah der Entwurf von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) vor, Fördermittel unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, auch wenn nur Sozialwohnungen mit einer Einstiegsmiete von zukünftig 9 Euro, statt bislang 8,20 Euro gebaut werden. Gedacht sind diese für Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) 180, den man bis zu einem Einkommen von 1.800 Euro monatlich erhält. Linke und Grüne haben dagegen durchgesetzt, diese Förderung auf 20 Prozent des jährlichen Budgets zu begrenzen.
Sichergestellt werden soll damit, dass auch Wohnungen für die Ärmsten im sogenannten ersten Förderweg mit Einstiegsmieten von 6,60 Euro gefördert werden – 10 Cent mehr als bislang. Nach Inkrafttreten ist eine jährliche Steigerung um weitere 10 Cent vorgesehen. Die Hälfte dieser Wohnungen im untersten Segment muss an Berechtigte des WBS 100 vermietet werden, also an Menschen mit einem Einkommen von maximal 1.450 Euro.
Linke und Grüne zufrieden
Für die Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger ist das ein Erfolg: „Mir war es wichtig, dass wir auch die ganz Einkommensschwachen berücksichtigen“, sagt sie im Gespräch mit der taz. Niklas Schenker von den Linken sagt: „Mit Änderungen an der vorgelegten Förderung haben wir sichergestellt, dass der Großteil in besondere bezahlbare Sozialwohnungen investiert werden muss.“ Besonders wichtig sei es gewesen, dass „die Sozialmieten stabil bleiben“.
Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass innerhalb des S-Bahn-Rings auch Projekte mit 100 Prozent gefördertem Wohnraum entstehen können statt dass es hier wie bislang eine 75%-Obergrenze gibt. Gefördert werden dürfen zukünftig auch „genossenschaftsähnliche Akteure“ wie das Mietshäusersyndikat. Darüber hinaus können Bauherren, die 2019 Anträge stellten und noch nicht mit dem Bau begonnen haben, in die neue Förderung kommen. Das betrifft etwa Genossenschaften auf den Buckower Feldern.
Gültig ist die neue Förderung nur für ein Jahr, denn Linke und Grüne sehen weiter grundsätzlichen Änderungsbedarf, etwa bei der Möglichkeit für Bauherren, Kredite frühzeitig, schon im 12. Jahr, abzulösen und damit auch die Mietpreisbindungen zu beenden. Hier komme laut Schmidberger eine Änderung des Wohnraumgesetzes in Betracht.
Diskutieren wolle man auch darüber, ob nicht direkt „mehr Geld an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften“ gegeben wird, statt die Förderung für Private „immer mehr aufzubauschen“. Auch Schenker sprach von einer beabsichtigten „stärkeren Unterstützung des kommunalen Neubaus durch eine Umstellung der Förderung auf eine Finanzierung“.
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