Zahl des Tages: 50Onlinehändler
Im besten Fall ist eine kurze Irritation beim Online-Einkauf, im schlechtesten Fall fällt es gar nicht auf: Wozu genau fragt der Händler neben Namen und Adresse auch das Geburtsdatum ab? Die Antwort: Häufig nutzt er das für eine Bonitätsabfrage, etwa bei der Schufa. Doch längst nicht alle Händler gehen damit transparent um. Das ist nun auch dem Bundeskartellamt aufgefallen. „Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihre Bonität beim Onlineshopping unter Zuhilfenahme sogenannter Score-Werte geprüft wird“, erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Behörde startet nun eine Untersuchung, bei der auch rund 50 Onlinehändler und große Auskunfteien befragt werden sollen.
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