piwik no script img

nachrichten

Mehr Platz im Hauptbahnhof

Mit einer gläsernen, quergestellten Halle vor der Südseite soll der Hamburger Hauptbahnhof fit für die Zukunft gemacht werden. Außerdem sieht der Siegerentwurf zur Neugestaltung des chronisch überlasteten Verkehrsknotens, der von Stadt und Bahn vorgestellt wurde, eine Erweiterung der Tonnendachkonstruktion an der Westseite sowie die Aufwertung der umliegenden Plätze und eine stärkere Einbindung des Bahnhofs in die umliegenden Stadträume vor. Bereits heute sei der Bahnhof mit täglich rund 550.000 Menschen eigentlich zu klein, sagte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne). „Durch den Deutschlandtakt, die S4 und die U5 wird sich die Zahl der Menschen, die den Hauptbahnhof täglich nutzen, auf 750.000 Menschen in 20 Jahren erhöhen.“ (dpa)

Gzuz ficht Urteil an

Gangster-Rapper Gzuz, Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, muss wieder vor Gericht. Im Januar beginne die Berufungsverhandlung gegen den Musiker, teilte das Landgericht mit. Ende September 2020 war der Rapper unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Der Musiker, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, hatte das Urteil angefochten. Das Landgericht hat sieben Verhandlungstage angesetzt, um den Prozess neu aufzurollen. Das Urteil ist für den 14. Februar geplant. (dpa)

Ausweitung der Stallpflicht

Auch im Kreis Ostholstein gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Bei einem verendeten Wildvogel sei der Erreger der Geflügelpest (H5N1) nachgewiesen worden, teilte der Kreis mit. Um die Übertragung der Tierseuche auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern, gelten jetzt für Geflügelhaltungen strenge Hygieneauflagen. Das Land Schleswig-Holstein hatte wegen der Ausbreitung der Geflügelpest bereits Ende November landesweit die Hygieneauflagen für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verschärft. Bisher ist die Geflügelpest in mindestens neun Kreisen nachgewiesen worden. (dpa)

IS-Rückehrerin verurteilt

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Hanseatische Oberlandesgericht eine Syrien-Rückkehrerin zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Anklagevorwürfe gegen die 25-Jährige hätten sich nach Überzeugung des Staatsschutzsenats bestätigt, sagte ein Gerichtssprecher. Demnach reiste die gebürtige Hamburgerin mit deutsch-ghanaischer Staatsangehörigkeit im September 2014 als 17-Jährige auf eigenen Entschluss nach Syrien. Sie folgte ihrem damaligen Mann, der eine Kampfausbildung beim Islamischen Staat (IS) begonnen hatte. Das Paar lebte mit seinen 2015 und 2017 geborenen Kindern in der IS-Hochburg Rakka. Die Terrororganisation habe ihr eine monatliche Zuwendung gezahlt. Mit der Flagge des IS und einem Sturmgewehr habe die Frau für Propaganda-Fotos posiert und über Whatsapp für die Terrororganisation geworben. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen