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Zählen Geimpfte als Ungeimpfte, wenn sie Symptome entwickeln?

Auf Facebook wird seit einigen Wochen verbreitet, dass geimpfte Personen laut „Gesetzblatt“ wieder als ungeimpft gelten, wenn sie Covid-Symptome entwickeln. Die Posts sind nahezu identisch. Sie zeigen meist Screenshots eines Gesetzestextes.

Richtig ist:

Den Gesetzestext gibt es wirklich, es handelt sich dabei um die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ vom Mai 2021. Die definiert zu Beginn bestimmte Begriffe. Tatsächlich ist im Sinne der Verordnung „eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“. Diese Definition bezieht sich aber nur auf diese Verordnung. Ihr Zweck war es, Lockerungen der Coronamaßnahmen für immunisierte und negativ getestete Personen einzuführen. Menschen mit typischen Covid-Symptomen wurden explizit ausgenommen. Das heißt, wenn Geimpfte Symptome hatten, sollten die Lockerungen für sie nicht mehr gelten. Der Schluss, dass alle Geimpften zu „Ungeimpften“ werden, sobald sie Symptome zeigen, ist falsch.

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