Wenn die Rechte droht

Die Antwort des Senats auf eine Anfrage der Regierungsfraktionen zur Bedrohung durch rechts zeigt auch: Nicht jede Drohung wird als Straftat klassifiziert

Von Lotta Drügemöller

Fünf Brandanschläge, eine Bombendrohung gegen eine Moschee, Drohungen gegen den „Verein für gleiche Rechte“ in Bremerhaven und gegen Bürgerschaftsabgeordnete: 2020 häuften sich in Bremen die Fälle von Gewalt und Gewaltandrohung aus der rechten Szene.

Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und Linken hat die vielen Vorfälle in den Mittelpunkt einer großen Anfrage gestellt. Die Antwort des Senats liegt seit Dienstag vor; sie fasst die bekannten Erkenntnisse über die rechte Szene im Land zusammen, bringt aber in einzelnen Punkten auch neue Details zu Umtrieben der rechten Szene ans Licht.

35 einzelne Tatbestände der Bedrohung durch Rechte zählt die Polizeistatistik für 2020 – zum Teil als „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, zum Teil einfach als „Bedrohung“. Dazu gezählt werden neben persönlicher Bedrohungen gegen Po­li­ti­ke­r*in­nen und Ak­ti­vis­t*in­nen auch die Pulverbriefe, die vorwiegend an Parteibüros gesandt wurden. Von 2018 bis 2020 werden zudem 22 Körperverletzungen und ein Tötungsdelikt von rechts aufgeführt.

Feuer in der „Friese“ ist kein Tötungsdelikt

Dass für den Anschlag auf das Jugendzentrum „Friese“ im Februar 2020 drei Tatverdächtige aus der rechten Szene ermittelt werden konnten, ist bereits seit einer Woche bekannt. Neu ist, dass die Verdächtigen offenbar Verbindungen zur verbotenen Gruppierung „Phalanx 18“ haben: Bei einer Untersuchung dort konnte laut Senatsantwort ein Handy gefunden werden, dass einer der Verdächtigen während der Tatzeit benutzte.

Als Tötungsdelikt führt die Staatsanwaltschaft das Feuer im Jugendzentrum nicht – dabei war die „Friese“ zum Zeitpunkt der Tat voll mit Menschen, die ein Kon­zert besuchten. Nachdem das Feuer entdeckt und gelöscht worden war, wurde zudem ein zweites gelegt. Auf die Frage der Fraktionen, warum der Fall nicht als Tötungsdelikt gilt, teilt die Staatsanwaltschaft in der Senatsantwort nur mit, dass sie wegen schwerer Brandstiftung ermittele.

Andere Vorfälle werden teilweise gar nicht als Straftaten gezählt: Als in einem Briefkasten von linken Ak­ti­vis­t*in­nen zusammen mit einer Werbung für die Neonazi-Partei „III. Weg“ auch ein Feuerzeug und ein zerbrochener Kugelschreiber geworfen wurden, verteidigte die Partei selbst das als Wahlwerbung. Der Verantwortliche bekam eine sogenannte Gefährderansprache; ein Straftatbestand, so wird die Staatsanwaltschaft in der Senatsantwort zitiert, sei aber nicht erfüllt worden.

Bremer SEK trainiert bei Staats-Umstürzler

Ebenfalls in der Antwort thematisiert wurde, dass Teile des Bremer Sicherheitsapparats seit 2004 mehrere Schusswaffenübungen am Schießstand Bockhorst des Rechtsextremen Frank T. abgeleistet haben. Frank T. ist eines der Mitglieder der Nordkreuz-Gruppe, die durch das Horten von Munition und Waffen einen rechten Staatsstreich vorbereiten wollte. T. selbst sei nur bei einem dieser Trainings anwesend gewesen, heißt es im Bericht des Senats. Und nachdem seine Verstrickungen bekannt geworden seien, habe es keine weiteren Übungen auf seinem Schießstand mehr gegeben. Tatsächlich jedoch fand die letzte Übung der Po­li­zei­be­am­t*in­nen laut Bericht dort im Jahr 2018 statt – und die Fraktion der Linken weist darauf hin, dass der Fall Frank T. dem Verfassungsschutz schon 2017 bekannt war. Die Linke hat bereits angekündigt, die Hintergründe in einer weiteren Anfrage zu ermitteln.