Bedrohung im Netz

Betroffene von Cyberstalking, meist Frauen, werden nicht ausreichend geschützt. Eine ARD-Dokumentation beleuchtet, warum entsprechende Fälle kaum verfolgt werden

Annas Cyberstalker attackierte auch ihren Arbeitgeber Foto: NDR

Von Arabella Wintermayr

Knapp 20.000 Fälle von Stalking erfasste die Polizei im Jahr 2020 in Deutschland. Wie oft die Nachstellung, wie die Tat im Strafgesetzbuch heißt, über das Internet stattfindet, ist wiederum nicht bekannt. Allein dieser Fakt sagt viel über den Umgang mit Cyberstalking aus. Dass der Psychoterror im Netz gravierende Folgen für die Betroffenen hat, das Problem aber von den Behörden nicht effizient verfolgt wird, ist Thema einer erhellenden ARD-Dokumentation von Simone Horst, Kira Gantner, Lisa Hagen und Patrizia Schlosser.

Was Cyberstalking für die meist weiblichen Betroffenen – rund 84 Prozent der Opfer sind Frauen, wie es im Film heißt – bedeutet, beleuchtet die halbstündige Doku anhand von drei Beispielen. Ganz unterschiedlich sind die Umstände, wie die Stalker auf die Frauen aufmerksam geworden sind und die Mittel, mit denen sie versuchen deren Alltag zu bestimmen.

Charlotte etwa verbrachte vor fünf Jahren eine Nacht mit einem „Match“ einer Dating-App und wird seither täglich mit Dutzenden Anrufen und Nachrichten von diesem bombardiert. Reagiert sie nicht binnen weniger Minuten, folgen Drohungen. Er würde sie „abpassen“, an ihrer Arbeitsstelle aufkreuzen. Vor der Kamera bleibt Charlotte anonym.

Anders Anna, die gegen ihren Stalker bereits ein Kontaktverbot erwirkte. Ihr Noch­ehemann hat sie dennoch bereits den Job gekostet. Als die zwei von ihr geleiteten Fitness-Studios von Hunderten negativen Google-Bewertungen überhäuft wurden, wollte ihr Vorgesetzter das Arbeitsverhältnis beenden – sie ging freiwillig.

Die eingeblendeten Nachrichten und Kommentare illustrieren das Ausmaß der Flut an Beleidigungen, die regelmäßig über die Frauen hereinbrechen, und vermitteln eindrücklich, welche Bürde der konstante Hass aus dem Netz für ihr Leben bedeuten muss, ohne dabei voyeuristisch zu wirken.

Am bedrückendsten und bedeutsamsten ist die Doku dann, wenn sie anprangert, wie sehr sich die Betroffenen dafür einsetzen müssen, dass überhaupt gegen die Tä­te­r*in­nen – 87 Prozent sind Männer, heißt es in der Doku – vorgegangen wird. Und wie selten sie tatsächlich Unterstützung erfahren. Gegen die über 70 Google-Accounts, mit denen Annas Stalker seine Schmähungen verfasste, blieb der Konzern untätig. Die Po­li­zei­be­am­t*in­nen hätten wiederum „freundlich, aber hilflos“ reagiert.

Im Interview rät Thomas Broy vom Fachstab „Opferschutz und Prävention“ des LKA Hamburg zwar zur Anzeige, weil das eine „Gefährderansprache“ durch die Be­am­t*in­nen nach sich zöge, die verdeutliche, dass nun von staatlicher Seite interveniert werde. Danach passiert jedoch oftmals lange nichts, wie neben Annas auch Merles Geschichte unterstreicht.

Auf die Adresse einer Betroffenen ist der Stalker, der sie wahllos auf einer Veranstaltung als „Opfer“ auserkoren hat, erst durch die Behörden aufmerksam geworden

Schlimmer noch: Auf die Adresse der Berlinerin ist ihr Stalker, der sie scheinbar wahllos auf einer öffentlichen Veranstaltung als „Opfer“ auserkoren hat, erst durch die Behörden aufmerksam geworden – man vergaß die Adresse zu schwärzen, als man den Täter über die Anzeige informierte. Zusätzlich zu Hassbotschaften auf Social Media erreichten Merle nun auch unzählige Warensendungen. Seit es 2019 wegen dieser zu einer Hausdurchsuchung kam, erneuter Stillstand: Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass man noch auf die Auswertung warte, bevor man Anklage erheben könne.

Wie einfach es sein kann, die Tä­te­r*in­nen zu ermitteln, führen die Fil­me­ma­che­r*in­nen in typischer „STRG_F“-Manier – Schlosser und Horst sind Teil des Reportagenformats von Funk – vor Augen: Sie machen Annas Stalker prompt im Netz ausfindig, bekommen ihn sogar ans Telefon.

Was also sind die Gründe dafür, dass Cyberstalking derart ineffizient verfolgt wird? Der Film liefert mindestens drei Antworten: Unkenntnis der Behörden zu verfügbaren technischen Möglichkeiten und Personalmangel einerseits. Eine zu lasche Gesetzgebung andererseits. Noch in diesem Jahr soll der Bundestag über eine Novellierung des Paragrafen 238 StGB abstimmen. Um die Vermutung aufzustellen, dass es wesentlich länger dauern wird, bis an den ersten beiden Stellschrauben gedreht wird, muss man keine Zynikerin sein. Sollte der Film das Tempo ein wenig erhöhen, hat er seinen Zweck erfüllt.