Bamf-Prozess vor dem Ende

Im Fall des Asylrechtsanwalts Irfan Ç. gibt’s Plädoyers

Rückzugsgefechte wirken halt erbittert und zänkisch. Also nicht, dass jemand am Ende Sozialneid vermutet, weil sich die Sitzungsvertretung der durch ihr Fehlverhalten im Bamf-Skandal kompromittierten Bremer Staatsanwaltschaft am letzten Tag der Beweisaufnahme so kiebig nach den Vermögensverhältnissen des verbliebenen Angeklagten Irfan Ç. erkundigt: Nimmer hat das damit zu tun, dass der Hildesheimer Anwalt in 13 Jahren freiberuflicher Tätigkeit und, obschon Arbeiter- und Einwandererkind, mehr Immobilienbesitz angehäuft hat als ein gutbürgerlich deutscher Durchschnittsdezernent der Anklagebehörde wohl in seiner Beamtenlaufbahn.

Staatsanwalt Marc D. meint sich sogar zu erinnern, noch von zwei weiteren Garagen in den Akten gelesen zu haben, da hakt er nach: Er muss ja checken, ob die Angaben über Mieteinnahmen plausibel sind. Immerhin könnten zwei Garagen da einen Tagessatzunterschied von bis zu 3,33 Euro bei einer eventuellen Geldstrafe ausmachen. Die wird die Staatsanwaltschaft kommenden Donnerstag im Schlussplädoyer des Prozesses um vermeintliche Unregelmäßigkeiten der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wohl fordern.

Wofür, das ist im Laufe des Verfahrens nicht deutlicher geworden: Hinfällig sind die Vorwürfe der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt. Die Leute, die er dabei unterstützt haben soll, hatten die Genehmigung, in Deutschland zu sein. Zuletzt wurde als Zeuge ein Dolmetscher gehört, der Arabisch und Französisch ins Deutsche überträgt und 2019 bei den polizeilichen Befragungen von Irfan Ç.s Man­dan­t*in­nen dabei war. Warum ist unklar. Denn die sind oft einsprachige jesidische Kurd*innen. Kurdisch gehört zur indoeuropäischen, Arabisch zur afroasiatischen Sprachfamilie. Man hätte also ebenso gut einen Finnisch-Dolmetscher damit beauftragen können, Aussagen gegen Irfan Ç. zu fabrizieren.

Sein Verfahren lief solo weiter, nachdem sich im Fall der ehemaligen Außenstellenleiterin Ulrike B. alle Seiten auf Einstellung gegen Geldbuße geeinigt hatten. Auflagen hatte Verteidiger Henning Sonnenberg für seinen Mandanten abgelehnt: Am 27. Mai wird er Freispruch beantragen. Benno Schirrmeister