das ding, das kommt
: „... und du, mein Schatz, bleibst hier“

Ob der Welfenschatz jüdischen Händlern unter Zwang abgekauft wurde,sei kein Fall für ein US-Gericht, urteilte jetzt der dortige Supreme Court Foto: Alina Novopashina/dpa

Exzellent beherrschten es die Künstler des Mittelalters: Theorie und Praxis zu verbinden, theologische Ideen in Materie zu wandeln, so genial wie praktisch im Resultat: Der um 1100 geborene Künstlermönch Eilbertus von Köln, von dem nur noch karge Inschriften zeugen, war so einer. Als einer der wichtigsten Goldschmiede- und Emaille-Künstler der Romanik hat er – auch in größeren Werkstätten-Verbünden – etliche Altäre, Reliquiare und Kreuze geschaffen, unter anderem für die einstige Stiftskirche St. Blasius, den heutigen Braunschweiger Dom.

Dort hat auch lange jener Tragaltar gestanden, der Idee und Materie so genial verbindet: Die alttestamentarischen Propheten stützen und tragen im Wortsinn den Altar, den heiligen „Tisch“ des Christentums. Der Altar ist später Teil, ja Prunkstück des Welfenschatzes geworden, bestehend aus 82 mittelalterlichen Goldschmiedearbeiten des 11. bis 15. Jahrhunderts aus dem Braunschweiger Dom, die seit 1671 dem Fürstenhaus Braunschweig-Lüneburg gehörten.

Für die Welfen waren die hochkarätigen ­sakralen Kunstwerke wohl weniger Glaubenszeugnis als Kapitalanlage – weshalb sie sie 1929 für 7,5 Millionen Reichsmark an ein Konsortium jüdischer Kunsthändler verkauften. Die sollten die Stücke weiterverkaufen und das Fürstenhaus am Gewinn beteiligen.

40 Werke verkauften sie, meist in die USA. Für die übrigen 42 Teile fand sich kein Käufer, bis die Dresdner Bank auftrat, heimlich beauftragt vom Preußischen Staat. Ihre Vertreter handelten den Preis von fünf auf 4,2 Millionen Reichsmark herunter und kauften 1935. Nach Beschlagnahme und Rückgabe durch die Alliierten übernahm 1963 die Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Stücke und stellt sie seither im Berliner Kunstgewerbemuseum aus.

Kauf unter Druck

Doch um diese Eigentumsverhältnisse rankt sich Streit: Zwar hatten Erben der jüdischen Händler im Wiedergutmachungsverfahren zwischen 1945 und 1990 keine Entschädigung gefordert, 2008 allerdings klagten sie auf Rückgabe der Werke, weil der Verkauf ein „verfolgungsbedingter Entzug“ gewesen sei. Die Händler, so die Argumentation, hätten aus wirtschaftlicher Not massiv unter Marktwert verkauft. Die Kunstwerke seien damals sechs bis sieben Millionen Reichsmark wert gewesen.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wehrt sich und bestreitet einen „Zwangsverkauf“. Der Preis sei vielmehr der damaligen Weltwirtschaftskrise geschuldet gewesen, und andere Kaufinteressenten habe es schließlich nicht gegeben. Das sah 2014 auch die Limbach-Kommission, die „Beratende Kommission für NS-Rückgaben“, so und empfahl, nicht zu restituieren.

Sicherheitshalber erklärte das Land Berlin den Welfenschatz 2015 außerdem zu national wertvollem Kulturgut, das nur mit Erlaubnis der Bundesregierung außer Landes gebracht werden dürfe. Die Erben haben die Stiftung und die Bundesrepublik daraufhin vor US-amerikanischen Gerichten auf Herausgabe der Kunstwerke verklagt, die über 200 Millionen Euro wert sein sollen.

Doch nun hat der Supreme Court, das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten, entschieden, dass dies nicht vor einem US-Gericht verhandelt werden kann, und die Klage an die unteren Instanzen zurückverwiesen. Es handele sich um eine innerdeutsche Angelegenheit, befanden die Richter. Die Erben hätten nicht belegen können, warum sie Ansprüche gegen Deutschland in den USA geltend machen könnten.

Hermann Parzinger, den Chef der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, freut es. Aber auch wenn das Bündel von Ursachen schwer zu entwirren ist: Dass der damalige Verkauf wirklich so frei von finanziellem und politischem Druck geschah, ist noch nicht ausdiskutiert. Petra Schellen