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Von Vielfalt weit entfernt

Eine neue Studie zeigt: In der Bundesverwaltung arbeiten nur wenige Menschen mit Migrationshintergrund. Ändern ließe sich das etwa über anonyme Bewerbungsprozesse und Beschwerdestellen

Nur 12 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundesbehörden haben einen Migrationshintergrund. Das geht aus einer ersten umfassenden Untersuchung zum Thema hervor, die die Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz (CDU) und der Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Norbert Schneider, am Montag in Berlin vorgestellt haben. Von einem Migrationshintergrund spricht man dann, wenn jemand selbst oder mindestens eins seiner Elternteile nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.

Damit sind Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung deutlich unterrepräsentiert. Zum Vergleich: Sie hatten 2018 einen Anteil von 25,5 Prozent an der Gesamtbevölkerung und von 26,2 Prozent der Mitarbeiter in der Privatwirtschaft. Insgesamt hat die Bundesverwaltung 230.000 Beschäftigte. Die Behörde mit dem niedrigsten Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund lag bei 4 Prozent, die mit dem höchsten bei 24,5 Prozent. Um welche Behörden es sich handelte, wurde nicht angegeben. „Uns interessiert die Gesamtsicht“, sagte Widmann-Mauz.

„Insbesondere die Zugewanderten in der ersten Generation sind selten in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt“, erklärte Schneider. Mitarbeitende mit Migrationshintergrund seien öfter befristet beschäftigt und für ihre Tätigkeit überqualifiziert, würden seltener verbeamtet und befördert, sagte Andreas Ette vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Das gelte auch, wenn man Unterschiede bei Alter, Bildungsabschlüssen oder verschiedenen Strukturen herausrechne.

Das sogenannte Diversitätsklima wurde auf einer Skala von 1 bis 5 mit einem Wert von 3,2 für die gesamte Bundesverwaltung als gut eingeschätzt. Um den Wert zu ermitteln, wurden Teilnehmende etwa danach gefragt, ob Vielfalt als Gewinn betrachtet werde, bei Beförderungen das Leistungsprinzip gelte und ob es Diskriminierung gebe. Je besser das Diversitätsklima sei, desto höher sei die Zufriedenheit nicht nur der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund, sondern aller Beschäftigten einer Behörde und damit auch deren Erfolg und Produktivität. Widmann-Mauz sagte, derzeit erarbeite ein Gremium unter ihrer Leitung eine „Diversitätsstrategie für eine vielfaltsbewusste Personalpolitik des Bundes“, die Anfang kommenden Jahres beschlossen werden solle. Beteiligt sind daran neben der Bundesregierung 300 Partner aus Bund, Ländern, Kommunen, von Sozialpartnern und Zivilgesellschaft, darunter 75 Migrantenorganisationen.

Der vorgestellte Bericht gibt bereits eine Reihe von Empfehlungen, zum Beispiel Änderungen bei der Personalgewinnung, etwa durch anonyme Bewerbungen und mehr Vielfalt in Auswahlkommissionen, die Förderung interkultureller Kompetenzen, klare Beschwerdewege und Zuständigkeiten bei Diskriminierung sowie regelmäßige Berichte zur kulturellen Vielfalt der Bundesverwaltung. (dpa)

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