Rechtsterrorist will aussagen

Hildesheimer soll Anschlag auf Moschee geplant haben

Es ist das Bild einer geradezu klassischen Online-Radikalisierung, das die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift gezeichnet hat: Der 22-Jährige Felix F. steht seit Montag in Hildesheim vor Gericht, weil er gegenüber einem Chatpartner verkündet hat, einen Anschlag auf Muslime verüben zu wollen. Vorbild war das Attentat von Christchurch in Neuseeland, Ziel der ewige Ruhm in der rechtsradikalen Online-Community. So lasse es sich zumindest aus den gefundenen Chat-Nachrichten und persönlichen Notizen ableiten, sagen die Ermittler.

Bei einer Hausdurchsuchung am Tag nach der Anzeige durch den Chatpartner fanden sie außerdem zwei professionelle Armbrüste und Munition, mehrere Messer und einen Teleskopschlagstock. Aus den Online-Aktivitäten des Angeklagten lasse sich seine Radikalisierung ablesen, glaubt die Staatsanwaltschaft. Schon 2017 soll er seinem Frauenhass freien Lauf gelassen haben, indem er eine 15-Jährige auf Facebook erst belästigte, dann beleidigte und später sie und ihre Mutter bedrohte. In den Jahren danach fiel er mehrfach durch rassistische Beleidigungen auf, beschäftigte sich offenbar verstärkt mit rechten Verschwörungstheorien, stieg auf verschlüsselte Kommunikation um und besorgte Waffen.

Andererseits: Als er seinem Chatpartner schrieb, er stünde jetzt vor einer Moschee, sei bewaffnet und wolle gleich Muslime töten, saß er in Wirklichkeit wohl zu Hause vor dem Computer. Wegen psychischer Probleme stand er schon längere Zeit unter rechtlicher Betreuung. Waren die elaborierten Mordpläne also vielleicht bloß Angeberei? Ist der Mann überhaupt schuldfähig?

Diese Fragen haben die Ermittlungen von Anfang an begleitet: Felix F. landete erst in der Psychiatrie, dann auf Betreiben der Staatsanwaltschaft doch in Untersuchungshaft. Sein Fall sollte zunächst vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg verhandelt werden, landete dann aber doch bei der Jugendkammer des Landgerichtes Hildesheim. Dort will sich am kommenden Freitag zunächst der Angeklagte selbst äußern. Der psychiatrische Gutachter ist später dran. Nadine Conti