Pfand auf Saft, Sekt und Wein

Umweltministerin Schulze will mehr Mehrweg, mehr Pflichten für den Onlinehandel und mehr Recycling

Von Heike Holdinghausen

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat neue Regelungen zur Verringerung von Verpackungsmüll vorgelegt. Restaurants und Cafés, die Waren zum Mitnehmen anbieten, sollen ab 2022 Mehrwegbehälter als Alternative zu Kunststoff-Einwegverpackungen ­anbieten müssen. Diese sollen nicht teurer sein und müssen zu den gleichen Konditionen, etwa in verschiedenen Größen, angeboten werden wie Einwegverpackungen. Ferner will das BMU auch Ausnahmen von der Einwegpfandpflicht für Dosen und PET-Flaschen streichen. Es soll also auch auf Mischgetränke, Saft, Wein, Sekt und Spirituosen ein Pfand erhoben werden. Zudem soll das Gesetz festlegen, dass PET-Flaschen ab 2025 mindestens zu einem Viertel aus recyceltem Plastik bestehen müssen. Laut dem Entwurf sollen der Wirtschaft durch das Gesetz aber insgesamt mehr Entlastungen als Kosten entstehen. Und Onlinehandelsplattformen sollen künftig prüfen müssen, ob die Händler, die auf ihnen Waren anbieten, für die Entsorgung ihrer Verpackungen zahlen.

Den Gesetzentwurf können nun Bundesländer und Verbände kommentieren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übte am Freitag schon mal Kritik. Zwar sei das Gesetz ein erster richtiger Schritt. „Damit die während der Coronakrise nochmals gestiegenen To-go-Abfallmengen wirklich reduziert werden, braucht es eine verbindliche Mehrwegquote oder ein ambitioniertes Vermeidungsziel“, sagte DUH-Vizegeschäftsführerin Barbara Metz. Bettina Hoffmann, Umweltexpertin der Grünen im Bundestag, hält das Gesetz nicht für den „großen Wurf für ein flächendeckendes Mehrwegsystem“. Ohne gesetzlich verankerte Vermeidungsziele und klare Überprüfbarkeit drohe die Menge an Verpackungsmüll weiterhin zuzunehmen.

Das neue Verpackungsgesetz soll laut BMU im Juli 2021 in Kraft treten. Zuvor müssen Kabinett und Bundestag zustimmen.