Leitfaden für sexuelle Rechte

Die Sozialbehörde hat mit verschiedenen Trägern und Institutionen Handlungsempfehlungen entwickelt, die das Recht auf selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Behinderungen stärken sollen

Der Leitfaden enthält auch konkrete Empfehlungen zum Schutz vor Missbrauch

Mit einem neuem Leitfaden hat die Sozialbehörde in Kooperation mit dem runden Tisch „Sexualität und Behinderung“ jetzt Empfehlungen zur Umsetzung des Rechts auf selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Behinderungen vorgelegt.

„Menschen mit Behinderung, besonders mit einer geistigen Behinderung, brauchen oft Unterstützung zur Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität“, sagte Behördenvertreterin Petra Kodré. Dazu gehörten beispielsweise Gelegenheiten zur sexuellen Selbstbestimmung in Wohneinrichtungen oder im privaten Wohnumfeld.

Am runden Tisch haben sich freie Träger und öffentliche Institutionen beteiligt. Er stelle die Perspektive von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt, sagte Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein. Er danke den AutorInnen für die klare Botschaft: „Selbstbestimmte Sexualität ist ein Menschenrecht. Sie ist Ausdruck und Voraussetzung einer selbstbestimmten Lebensführung.“

Ausgangspunkt für den Leitfaden ist laut Frankenstein die Information über sexuelle Rechte sowie die sexuelle Aufklärung. Dabei gehe es um Themen wie Wissen über den eigenen Körper, Partnerschaft und sexuelle Orientierung, Heirat, Empfängnisverhütung und Sterilisation, Schwangerschaft, Elternschaft, Selbstbefriedigung und Sexualassistenz.

Das Papier richtet sich hauptsächlich an persönliche Assistenzen und Beschäftigte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, aber auch an andere Bezugspersonen. Der Leitfaden enthält auf mehr als 40 Seiten auch konkrete Empfehlungen zum Schutz vor Missbrauch. Er klärt auf über Auswirkungen, Risikofaktoren und Prävention.

„Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen deutlich häufiger Gewalt ausgesetzt sind als Menschen ohne Behinderungen“, sagte Kadidja Rohmann, Fachberaterin zur Prävention von Grenzverletzungen und sexueller Gewalt bei der Lebenshilfe Bremen. Frauen mit einer geistigen Behinderung seien etwa viermal häufiger betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. (epd/taz)