Das Finanzamt bleibt hart

Der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes wurde die Gemeinnützigkeit entzogen. Nun bekräftigt das Finanzamt: Es bleibt dabei

Von Konrad Litschko

Schon seit Monaten bangen die Vereinsmitglieder. Im November 2019 entzog das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) die Gemeinnützigkeit. Seitdem ist ungewiss, ob der Verein von Holocaustüberlebenden fortbestehen kann. Jetzt bekräftigt das Finanzamt: Man halte vorerst an der Entscheidung fest.

Ausgangspunkt war die Einstufung der VVN/BdA durch den bayrischen Verfassungsschutz als „extremistische Organisation“: Der Verband kooperiere „mit offen linksextremistischen Kräften“, verfolge einen „kommunistisch orientierten Antifaschismus“ und sehe „nichtmarxistische Systeme“ wie die parlamentarische Demokratie als „potentiell faschistisch“. Das Berliner Finanzamt entzog dem Verein daraufhin die Gemeinnützigkeit: Dies sei nach Rechtslage „zwingend“. Die VVN/BdA legte Einspruch ein und nannte die Vorwürfe haltlos.

Die Behörde aber bleibt hart. „Dem VVN-BdA ist es auch im Einspruchsverfahren bisher nicht gelungen, den vollen Beweis des Gegenteils zu den Feststellungen und der Einschätzung des Verfassungsschutzes des Freistaats Bayern zu erbringen“, heißt es in einem aktuellen Schreiben an den Verein, das der taz vorliegt. Der Beweis, dass die VVN-BdA nicht extremistisch sei, „wurde von Ihnen nicht geführt“.

Thomas Willms, Geschäftsführer der VVN-BdA, spricht von einem „niederschmetternden“ Schreiben. „Das liest sich wie eine Vorentscheidung und stellt unsere Existenz abermals infrage. Wir sind sehr in Sorge.“ Die Ausführungen seien „abwegig und empörend“.

Der Verband hatte in seinem Einspruch daraufhin gewiesen, dass einzig und allein der bayrische Verfassungsschutz die VVN-BdA einstufe – und selbst dieser nur als „linksextremistisch beeinflusst“. Die angebliche Ablehnung der parlamentarischen Demokratie sei „frei erfunden“.

Der Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA hatte breiten Protest ausgelöst. Jüdische Gemeinden, Gewerkschaften und linke Parteien kritisierten den Schritt, auch SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. VVN-BdA-Geschäftsführer Willms fragt sich daher, wie der rot-rot-grüne Senat in Berlin hinter dem aktuellen Schreiben der Finanzamtes steht. „Momentan sieht es so aus, als sei das politisch gewollt. Das ist bitter.“

Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) schweigt: Zu Einzelfällen dürfe man sich grundsätzlich nicht äußern. Auffällig aber ist, dass etwa NRW zuletzt die rechtlichen Spielräume nutzte: Auch dort wurde der VVN-BdA zunächst die Gemeinnützigkeit entzogen – der Beschluss wurde aber im Herbst 2019 wieder zurückgezogen.

Immerhin: Das Berliner Finanzamt gewährt der VVN-BdA eine erneute Frist bis Ende Juli, um nochmals nachzuweisen, dass der Verein nicht extremistisch ist. Zudem soll es demnächst ein direktes Treffen beider Seiten geben. „Beidem werden wir nachkommen“, sagt Willms. Bleibe es dennoch beim Entzug der Gemeinnützigkeit, helfe nur noch eines: eine Klage.

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