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Prozess gegen AktivistenPolit-Künstler angeklagt

In Oldenburg werden vier Aktivist:innen angeklagt, die sich am Rande des AfD-Parteitages 2018 eine Auseinandersetzung mit Ordnern lieferten.

Der Versuch den Protest in die Halle zu tragen, endete in Anzeigen wegen Körperverletzung. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Hannover taz | Vor dem Amtsgericht Oldenburg wird am Mittwoch der Prozess gegen vier Aktivist:innen eröffnet, die beim Landesparteitag der niedersächsischen AfD in der Weser-Ems-Halle 2018 in eine handgreifliche Auseinandersetzung mit Sicherheitsleuten der Partei verwickelt waren. Den zwei Männern und zwei Frauen im Alter zwischen 28 und 69 Jahren wird gemeinschaftliche – und daher schwere – Körperverletzung und schwerer Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Sie hatten versucht, durch einen Hintereingang in das Gebäude zu gelangen. Nach eigenen Aussagen wollten sie im Saal mit einer gewaltlosen Kunstperformance protestieren. Die Ordner hätten sie aber nicht einfach zurückgedrängt oder festgehalten, sondern seien sofort auf sie losgegangen. Dabei habe sich eine der Frauen eine schwere Knieverletzung zugezogen. Einer der Männer sei mehrfach gegen den Kopf geschlagen worden.

Die AfD-Ordner erklärten hingegen, sie seien hinterrücks angegriffen und gewürgt worden, und hätten sich lediglich gewehrt. Sie sollen Hämatome und eine Hautreizung am Hals davongetragen haben. Ermittelt wurde zunächst gegen beide Streitparteien.

Das Verfahren gegen die Sicherheitsleute ruht

Die verletzte Frau hatte gegen die AfD-Anhänger Anzeige erstattet. Die zuständige Staatsanwaltschaft versuchte allerdings schon im vergangenen Sommer, das Verfahren gegen die Sicherheitsleute einzustellen. Nachdem die Anwält:innen der Protestierenden dagegen Beschwerde eingelegt hatten, ruht das Verfahren nun. Man werde den Ausgang der Verhandlung in der Hauptsache abwarten, bevor man drüber entscheide, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Gegen den Parteitag in der Weser-Ems-Halle hatten mehrere Tausend Menschen protestiert. Die Polizei schirmte mit einem großen Personalaufgebot Parteitagsbesucher:innen und Gegendemonstrant:innen voneinander ab. Die „Kunstperformance“ der vier Aktivist:innen am Sonntag, dem zweiten Tag des Parteitages, habe darauf abgezielt, den Protest unmittelbarer an die AfD-Anhänger:innen heranzutragen, erklärte die Gruppe.

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1 Kommentar

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  • eine kunstperformance war nicht bestellt ...

    eine solche als videobotschaft versendet wäre sicherlich unfallfreier verlaufen.