Herber Dämpfer für Impfgegner
Bundesverfassungsgericht lehnt Klage von Eltern ab. Eine Prüfung steht jedoch aus
Von Christian Rath
Das Masernschutzgesetz bleibt zunächst in Kraft. Einen Eilantrag lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz werden aber weiter geprüft. Das am 1. März in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass Kinder nur dann in Kitas betreut werden dürfen, wenn sie eine Masernschutzimpfung oder Masernimmunität nachweisen. Dagegen erhoben mehrere Eltern Verfassungsbeschwerde. Sie seien auf Kinderbetreuung angewiesen, wollen ihre Kinder aber nicht impfen lassen. Das Gesetz beinhalte indirekten Impfzwang, der das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit verletze. Eine dreiköpfige Kammer des Bundesverfassungsgerichts lehnte zwei mit den Klagen verbundene Eilanträge in einer „Folgenabwägung“ ab. Die Interessen der Eltern überwiegen derzeit nicht die Interessen der Allgemeinheit, deshalb wird das Masernschutzgesetz nicht sofort gestoppt. Die Richter wollen die Klagen aber prüfen. Verfassungsbeschwerden seien weder unzulässig noch unbegründet. (Az.: 1 BvR 469/20)