LESERINNENBRIEFE :
Weg von der Massentierhaltung
■ betr.: „Käfighaltung als Exportschlager“, taz vom 7. 8. 12
Wieder einmal zeigt sich, dass es in der Politik keinerlei Moral gibt. Wie sonst könnte man erklären, dass Legebatterien, die in Deutschland und der EU mit gutem Grund verboten sind, von der deutschen Regierung in der Ukraine unterstützt werden?
Auch Ministerin Aigner fühlt sich offensichtlich weder den Tieren noch den Verbrauchern verantwortlich („Ministerin will weiter Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren“, taz vom 8. 8. 12). Der viel zu lasche Gesetzesentwurf zur Antibiotikagabe bei „Nutztieren“ reicht bei weitem nicht aus, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Den Tieren, die ihr Leben unter unwürdigsten Bedingungen in den Tierfabriken fristen, ist damit natürlich auch nicht geholfen. Um echte Verbesserungen zu schaffen, müssen wir weg von der Massentierhaltung.
Solange die Wirtschaftsbeziehungen zur Ukraine und die Maximalprofite der Tierhaltungs- und Pharmaindustrie wichtiger sind als das Wohl von Mensch und Tier, bleibt dem Verbraucher nur eines: Boykott dieses Wahnsinns und gesunde pflanzliche Kost.
MARTINA BENCEC, Augsburg
Eine Koexistenz wäre möglich
■ betr.: „Böser Wolf, lieber Wolf“, taz vom 8. 8. 12
Erfreulich, dass dieser Beutegreifer in der Bundesrepublik allmählich wieder Fuß fasst. Zwei Umstände begünstigten die Wiederbesiedlung Deutschlands durch den Wolf: zum einen der hohe Schutzstatus, den der Wolf seit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten genießt. Zum anderen bieten die hohen Schalenwildbestände ein mehr als ausreichendes Nahrungsangebot für die Neubürger; seit dem Ende der feudal geprägten Jagd (1848/49) gab es in Deutschland niemals so hohe Wilddichten wie heute. Zu dem wahrscheinlich nie endenden Konflikt zwischen Interessen des Großteils der Jägerschaft und den Bedürfnissen des Wolfes soll an dieser Stelle nicht detailliert eingegangen werden. Nur so viel: Eine Koexistenz wäre möglich, setzte aber radikales Umdenken bei den meisten Jägern voraus. Es hieße endgültig Abschied zu nehmen von Vorstellungen und Bräuchen, die seit Inkrafttreten des Reichsjagdgesetzes von 1934 das Denken und Handeln der Jagdscheininhaber bestimmten. REINHARD SCHARNHÖLZ, Kerpen
Schonzeit für Wölfe
■ betr.: „Böser Wolf, lieber Wolf“, taz vom 8. 8. 12
Danke für diesen guten und objektiven Bericht. In Deutschland haben wir nur wenige Nationalparks oder echte Wildnis. So wird es der Wolf in unserer aufgeräumten Freizeitkulturlandschaft nicht leicht haben. Wenn der Wolf leichter an irgend welche unbewachten Nutztiere oder freilaufende Hunde kommt, wird er sich bedienen, statt scheue Wildtiere aufwändig zu bejagen. Ohne viel Aufklärung und Unterstützung aller Beteiligten und Geschädigten wird das nicht gehen.
Ich plädiere dafür, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, allerdings mit ganzjähriger Schonzeit. Die Jäger kennen die Tiere in ihren Revieren. Ein richtiges Wolfsmonitoring wird ohne sie nicht funktionieren. Jäger dürfen Tiere, die nicht unter das Jagdrecht fallen, nicht einmal im toten Zustand aufheben. Viele Menschen implizieren, dass Tiere im Jagdrecht auch alle geschossen werden. Doch auch Luchs, Wildkatze, Wisent und Fischotter fallen unter das Jagdrecht – mit ganzjähriger Schonzeit. Jäger sind auch für diese Tiere zur Hege verpflichtet und sind für sie verantwortlich.
CHRISTOPH KROLZIG, Moos
Auf kurze Speicherzeiten ausgelegt
■ betr.: „Solar auf Zielgerade“, taz vom 10. 8. 12
Mag sein, dass seine Prognose über den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen zur fast autarken Eigenstromversorgung zutrifft. Ich habe mir das auf der Intersolar-Messe in München angesehen: Alle angebotenen und in Entwicklung befindlichen Stromspeicher, die man dafür braucht, sind nur auf kurze Speicherzeiten von maximal einigen Tagen ausgelegt. Bei längerem trüben Winterwetter sind die Speicher leer und der Strom muss doch wieder aus den Netzen bezogen werden. Wenn das in einer Region mit ganz vielen halb-autarken Nutzern geschieht, steigt die Menge des dann bereitzustellenden Stroms enorm. Dafür bedarf es dann genauso großer Netz- und Kraftwerkskapazitäten wie ohne jegliche Erzeugung von PV-Strom. Da wird es dann spannend, wer die Kosten für die Bereitstellung dieser Reservekapazitäten trägt: diejenigen, die keine Möglichkeit zur halb-autarken Versorgung haben, oder die Eigenerzeuger über hohe Grundgebühren. Ich gehe vom Zweiten aus. Ob sich dann die halb-autarke Stromversorgung noch rechnet? HORST SCHIERMEYER, Zittau
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