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Das Land hat nicht viel verjuxt

Fehlausgaben gab es auch: Der Rechnungshofbericht zeigt, wo Bremen Geld liegen lässt

von Benno Schirrmeister

Für den bedenklichsten Fund des Landesrechnungshofs 2019 zeichnet Ex-Häfensenator Martin Günthner (SPD) verantwortlich: Laut Jahresbericht der Prüfbehörde hat dessen Haus für die Sanierung der „Columbus-Kaje“ auf die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet. Das Terminal dient der stark umwelt-­ und klimaschädliche Kreuzfahrt.

Die Ausgabe von 80 Millionen Euro rentiere sich ohnehin, so die kaltschnäuzige Behauptung des Ressorts, „weil es sich um einen bloßen Ersatzbau“ handele. Gleichzeitig hatte der Senator offenbar die Kontrollgremien getäuscht: „Entgegen seiner ursprünglichen Darstellung gegenüber der Deputation“, heißt es nun im Bericht des Landesrechnungshofs, den dessen Präsidentin Bettina Sokol gestern vorgestellt hat, habe der Häfensenator so die notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht erarbeitet. Die sei nicht nur „für die spätere Erfolgskontrolle unverzichtbar“, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Schlagzeilenträchtige Fehler haben Sokol und ihr Team im vergangenen Haushaltsjahr sonst kaum aufgedeckt: Es gibt die Aufforderung ans Finanzamt, bei Spitzenverdienern mit Jahreseinkommen von mehr als einer halben Million Euro, also „Geschäftsführern, Fußballern oder Erben“ pingeliger zu prüfen und vor allem die Aufgaben genauer zuzuordnen: Die Zuständigkeit sei hier im Finanzamt nicht klar geregelt. Das erhöhe die Gefahr unrichtiger Bescheide, und „das finden wir bei Beträgen von 500. 000 Euro bedenklicher, als bei kleineren“, sagte Sokol. Das Ressort habe aber bereits zugesagt, hier nachzusteuern. Schon gestoppt ist ein anderer unnötiger Geldabfluss: Eine zusätzlich angemietete externe Datenleitung bei Immobilien Bremen habe sechs Jahre lang monatlich 1.100 Euro „vermeidbare Kosten“ verursacht.

Schwerwiegender und auch aus ökologischen Gründen dringlicher bewerten die Rechnungsprüfer*innen hingegen die Frage der Gebühren für Wasserentnahme. Hier habe Bremen allein in den Jahre 2017 und 2018 infolge­ fehlerhafter Berechnungen fast zwei Millionen Euro liegen gelassen, die es nun noch „nachträglich zu erheben“ gelte. Die Gebühren für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser sei zudem seit ihrer Einführung im vergangenen Jahrhundert nie erhöht worden. „Hätten sie wenigstens mit der Preisentwicklung Schritt gehalten, lägen sie jetzt um 20 Prozent höher“, erläuterte Sokol. Zudem gebe es eine Art Mengenrabatt, wenn besonders viel Oberflächenwasser genutzt wird. „Der Gesetzeszweck, die Ressource Wasser zu schützen wird so nicht erreicht“, empfahl Sokol das Gesetz zur Novellierung. (mit dpa)

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