Fehmarn scheitert vor Gericht

Streit um feste Fehmarnbelt-Querung: Klagen gegen Ausbau der Bundesstraße 207 wurden abgewiesen

Von Esther Geißlinger

Eine Niederlage erlebten die Stadt Fehmarn und die Gemeinde Großenbrode in ihrem Kampf gegen den Ausbau der Bundesstraße 207, der in Zusammenhang mit der geplanten festen Fehmarnbelt-Querung steht: Anfang der Woche teilte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig mit, die Klage der Gemeinden sei abgewiesen. Doch ob und wann es mit dem Ausbau der Hauptverkehrsader der Insel losgeht, hängt von weiteren Verfahren ab. Ein entscheidender Termin ist der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der im Oktober beginnt.

Am Freitag endete die Verhandlung in Schleswig, am Montag wurde die Klageabweisung verkündet – „da soll mal einer sagen, dass deutsche Gerichte nicht schnell arbeiten“, sagt Jürgen Weber, Bürgermeister der Stadt Fehmarn, zur taz. Es klingt, als sei das Ergebnis für seine Begriffe sogar etwas zu schnell gefallen: „Ich hätte mir gewünscht, dass weniger theoretische Gutachten und stärker das Wissen der Bürger vor Ort einbezogen worden wäre.“

Die Kommunen fürchten Staus und Chaos, wenn der Verkehr auf der B 207 während der rund neunmonatigen Bauzeit umgelenkt oder mit Ampeln geregelt wird. Die Straße führt vom Festland über den Fehmarnsund über die Insel zum Hafen Puttgarden, wo die Fähren über den Fehmarnbelt ablegen. Die Bundesstraße 207 soll vierspurig ausgebaut werden, um den Verkehr aus dem geplanten Tunnel aufzunehmen.

Doch ob diese feste Querung überhaupt gebaut werden kann, ist weiterhin umstritten, eine Reihe von Prozessen steht noch aus. Am 27. Februar verhandelt das Schleswiger Oberverwaltungsgericht die Klage einer Hofbesitzerin auf Fehmarn. Im Lauf des Frühjahrs und Sommers geht es um Verfahren, die zwei Umweltverbände, die Fährlinie Scandlines Deutschland GmbH und der Wasser- und Bodenverband Großenbrode, angestrengt haben. Darüber hinaus ziehen die Gemeinden im Herbst vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bürgermeister Weber verweist außerdem auf eine kommunale Verfassungsbeschwerde, die die Stadt in Gang gesetzt hat. Denn laut Planung wird das Gemeindegebiet Fehmarns bis zur Hälfte des Tunnels verlängert – was bedeutet, dass Fehmarn dort für den Brandschutz zuständig wäre.

Aus Webers Sicht wäre es besser gewesen, alle Verfahren gemeinsam zu behandeln. Immerhin will der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, der für die Bauarbeiten an der B 207 zuständig ist, die weiteren Entscheidungen abwarten, teilte das Schleswiger Gericht mit.