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GERICHTSURTEILKeine größere Wohnung für Alleinerziehende

KASSEL | Alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängern steht nicht automatisch eine größere Wohnung zu. Ein genereller Anspruch auf einen solchen Mehrbedarf für Alleinerziehende sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nur wenn im Einzelfall der Bedarf an einer größeren Wohnung plausibel sei, könne mehr Platz angemessen sein (AZ: B 14 AS 13/12 R).

Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter aus Kiel. Die Hartz-IV-Bezieherin wohnte mit ihrem 1999 geborenen Sohn auf knapp 80 Quadratmetern. Das Jobcenter hielt die Unterkunft für viel zu groß und forderte die Frau auf, umzuziehen, um die Mietkosten zu senken. Angemessen sei allenfalls eine 60 Quadratmeter große Wohnung. Die Frau wollte das nicht hinnehmen. Weil sie alleinerziehend sei, stünde ihr eine um 10 Quadratmeter größere Wohnung zu, sonst habe sie keine Möglichkeit, sich einmal privat zurückzuziehen, argumentierte die Frau.

Das sahen die Richter anders. Das schleswig-holsteinische Landessozialgericht muss nun prüfen, ob ein höherer Wohnraumbedarf vorhanden ist. (epd)

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