piwik no script img

Protest gegen Migrationsgesetz in IndienDiskriminierung von MuslimInnen

Die indische Regierung will verfolgten nichtmuslimischen Minderheiten die Einbürgerung erleichtern. Das stößt auf Widerstand.

Proteste gegen das geplante Einwanderungsgesetz in Guwahati am 10. Dezember Foto: Anupam Nath/ap

Mumbai taz/ap | Tausende sind im nordindischen Guwahati am Donnerstag gegen ein geplantes Einbürgerungsgesetz auf die Straße gegangen – trotz einer Ausgangssperre in der Hauptstadt des Bundesstaats Assams. Die Demonstranten errichteten Straßensperren, verwüsteten Büros politischer Parteien und steckten zwei Bahnhöfe in Brand. Etwa 30 Menschen wurden Medienberichten zufolge verletzt.

Schulen, Universitäten, Büros und Geschäfte blieben zum Großteil geschlossen, Mobiltelefonverbindungen wurden gesperrt. Der Flugverkehr nach Assam wurde auf Empfehlung der Regierung eingestellt, zusätzliche SoldatInnen wurden in den Bundesstaat verlegt.

Am Mittwoch war das umstrittene Gesetz vom indischen Parlament bewilligt worden, das es Angehörigen von verfolgten religiösen Minderheiten aus den Nachbarstaaten erleichtern soll, die indische Staatsbürgschaft zu erhalten.

Bewohner der an Bangladesch angrenzenden Bundesstaaten Assam und Tripura fürchten eine starke Zuwanderung. Unter den Protestierenden in Guwahati sind vor allem indische Hindus. Sie wollen ihre Kultur und ihren Lebensunterhalt schützen, den sie durch weitere Migration in Indiens Nordosten gefährdet sehen. „In Assam haben wir ein ethnisches Problem, kein Religiöses“, sagt ein junger Mann aus der Region, der seinen Namen nicht nennen möchte. Bangladeschis – egal welcher Religion – seien dort wenig beliebt. Er sieht das geplante Gesetz kritisch: „Es ist nicht gut für ein liberales Land wie Indien.“

Für einige aber bringt das Gesetz Hoffnung, zum Beispiel für die Familie von Prakash Dewani. 2008 floh der Hindu mit seinen Angehörigen aus Pakistan, wie die Zeitung Times of India berichtet. Heute lebt er in der Nähe der indischen Millionenstadt Mumbai. Die Dewanis gehören zu den 2.000 Sindhis im Bundesstaat Maharashtra, die vom Inkrafttreten des neuen Gesetzes profitieren und zügig zu indischen StaatsbürgerInnen werden könnten.

Die Mehrheit in Indien ist hinduistisch

Doch der Citizenship Amendment Bill (CAB) hat einen Haken. Denn er sieht vor, dass die Regelungen nur für Angehörige bestimmter Religionsgruppen gelten, die aus Pakistan, Bangladesch und Afghanistan bis 2014 nach Indien eingewandert sind, etwa für Christen, Hindus, Sikhs, Buddhisten, Jains und Parsis – also für fast alle, nicht aber für muslimische Minderheiten.

„Die indische Verfassung ist tot!“, twitterte deshalb die Politikjournalistin Arfa Khanum, „Indien ist nun offiziell ein hinduistischer Staat.“ Mit dieser Kritik ist sie nicht allein. Auch Menschenrechtler sehen die Gefahr, dass Indien immer mehr zu einem religiösen Staat nach Vorbild Pakistans wird. Kritik kam neben Human Rights Watch auch von der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF).

Die institutionalisierte Schikanierung von MuslimInnen hat unter Narendra Modis BJP-Regierung mit ihrem prohinduistischen Kurs zugenommen. Auf diese Weise will sie die Mehrheitsbevölkerung, die in Indien hinduistisch ist, zufriedenstellen. Allerdings ist Indien im Gegensatz zu seinen islamischen Nachbarn laut Grundgesetz ein säkulares Land.

Das CAB spielt Hand in Hand mit einer anderen umstrittenen Regelung. So wurde in Assam im September durch die Einführung eines Bürgerregisters knapp 1,9 Millionen Menschen über Nacht die indische Staatsbürgerschaft entzogen. Unter denen, die nicht beweisen konnten, dass sie vor der Gründung des Nachbarstaats Bangladesch 1971 in Indien gelebt haben, waren sowohl MuslimInnen als auch Hindus. Das CAB sichert nun allein den Hindus die Staatsbürgerschaft und schützt sie vor einer Deportation.

Die Regierung verteidigt ihr Vorgehen. Weder das CAB noch das Staatsbürgerregister in Assam würden darauf abzielen, indischen Bürgern jedweden Glaubens die Staatsbürgerschaft zu entziehen, so der Regierungssprecher Raveesh Kumar. Kritiker*innen bleibt jetzt nur noch die Hoffnung, dass das oberste Gericht die Umsetzung stoppt. Die Muslim-Liga der Indischen Union beantragte am Donnerstag beim obersten Gericht, das Gesetz für illegal zu erklären. Der Text sei ein blanker Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz, dass es keine Diskriminierung auf Grundlage der Religion geben dürfe.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Hoffentlich gewinnt die Unabhängigkeitsbewegung in Kaschmir jetzt wieder an Fahrt.