Linke hält an Kandidatin fest

Nach der Richterwahl: CDU betont, Widerstand richte sich gegen Bewerberin, nicht gegen die Linksfraktion

Von Stefan Alberti

Der neunte Sitz im Landesverfassungsgericht bleibt offenbar noch länger leer. Auch knapp eine Woche nachdem die von der Linkspartei vorgeschlagene Hochschullehrerin Lena Kreck im Abgeordnetenhaus nicht die nötige Zweidrittelmehrheit bekam, gibt es keine Annäherung zwischen Linkspartei und CDU. Die Christdemokraten haben nach Darstellung der rot-rot-grünen Koalition eine Absprache missachtet, wonach sie Kandidaten von SPD und Linkspartei mitwählen und dafür die Unterstützung der Koalition für ihren eigenen Vorschlag bekommen sollten. „Wir warten noch auf ein klares Zeichen, dass die CDU bereit ist, unsere Kandidatin mitzuwählen“, sagte Linksfraktion-Sprecher Thomas Barthel am Mittwoch der taz. Aus der CDU-Fraktion hingegen hieß es, es sei an der Linkspartei, einen Vorschlag zu machen.

Kreck hätte 101 der abgegebene 152 Stimmen gebraucht, bekam aber nur 86. Von der rot-rot-grünen Koalition waren nach deren Zählung 88 Abgeordnete im Parlament. Gegenüber der taz widersprach der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Stefan Evers, der Auslegung, dass das Fehlen von Unterstützung allein in der CDU zu suchen sei: „Ich kann angesichts meines eigenen Wahlverhaltens ausschließen, dass die CDU-Fraktion Frau Kreck geschlossen abgelehnt hat.“

Laut Evers wartet die CDU jetzt einen zweiten Anlauf für die Wahl ab. Zu Kreck selbst wollte sich Evers nicht äußern. Aus der CDU war zu hören, ablehnende Stimmen hätten sich nicht gegen die Linkspartei in Gänze, sondern konkret gegen Kreck gerichtet. Vertreter von SPD und Linkspartei hatten hingegen berichtet, dass es nach der Vorstellung Krecks in der CDU-Fraktion bei ihnen keine negative Rückmeldung gegeben habe und keine Anzeichen dafür, dass die Christdemokraten sie nicht wählen würden.

Die Linksfraktion hält allerdings an ihrer Kandidatin fest. „Momentan gibt es überhaupt keinen Grund für uns, von Frau Kreck abzurücken“, sagte Frak­tionssprecher Barthel. Sie sei unter Umständen auch bereit, erneut anzutreten. Barthel verwies darauf, dass in nächster Zeit auch für andere Gremien – als Beispiel nannte er den Medienrat Berlin-Brandenburg – Mitglieder zu wählen seien, wo auch die CDU auf Unterstützung der rot-rot-grünen Koalition angewiesen ist, um ihre Vorschläge durchzubekommen.

In dem neunköpfigen Gericht waren drei Posten neu zu besetzen. Das geschieht für sieben Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Während Kreck durchfiel, erhielten die Kandidaten von SPD und CDU, da­run­ter die neue Gerichtspräsidentin, nur wenige Gegenstimmen und damit Unterstützung aus allen sechs Fraktionen des Abgeordnetenhauses. Auch mit nur acht Richtern ist das Gericht verhand­lungs­fähig: Ein Sitz war nach dem Tod eines Richters schon seit Sommer 2018 frei.