Hartz IV: Darf’s noch etwas weniger sein?

Karlsruhe urteilt über Sanktionen. Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob das Arbeitslosengeld weiterhin gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden darf. Was das für Betroffene bedeutet
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Muss für einen Monat reichen: der Hartz-IV-Regelsatz von 424 Euro. Bisher kann er um 30, 60 oder 100 Prozent gekürzt werden Foto: Foto [M]: McPhoto/picture alliance